Titel:

Die Umsetzung der Diskursethik in der modernen Unternehmung

Startseite
english
  
ISBN: 3825224503   ISBN: 3825224503   ISBN: 3825224503   ISBN: 3825224503 
 
  Wir empfehlen:       
 

Teil II
Prinzipien

1. Positionierung der kommunikativen Vernunft im Konzept Integriertes Management

Im vorliegenden Abschnitt wird gezeigt, wie das differenzierte Rationalitäts- oder Vernunftverständnis aus Teil I in der Unternehmung konkret umgesetzt werden kann. Aus den beiden beschriebenen Rationalitätsdimensionen werden drei Rationalisierungstypen abgeleitet, welche die Managementaufgabe vollständig abbilden. Zwei dieser Rationalisierungstypen werden heute bereits bei der Unternehmensrestrukturierung bewusst eingesetzt. Der kommunikative Typ der Rationalisierung hingegen wird zwar ebenfalls eingesetzt, seine Anwendung geschieht aber im Normalfall intuitiv aus dem gesunden Menschenverstand heraus und nicht auf einer konsistenten Theorie aufbauend.

Eine solche Theorie der unternehmerischen Rationalisierungsmöglichkeiten wird einleitend im vorliegenden Kapitel erarbeitet. Darauf bauen die aus dem Konzept Integriertes Management (KIM) in St. Gallen bereits bekannten drei Managementdimension auf, wobei die von Knut Bleicher gemachten Überlegungen konzeptionell durch die Erkenntnisse aus dem Konzept der Rationalisierungstypen zu kritisieren sind. Dabei werden die Erkenntnisse aus der dualen Vernunfttheorie als Kritik des Konzepts Integriertes Management verwendet, so dass ein theoretisch fundiertes Unternehmensverständnis resultiert, das der vorliegenden Arbeit für die weitere Gedankenführung zugrunde gelegt wird.

Unter Rationalisierung versteht man in der Betriebswirtschaftslehre im Anschluss an Taylor klassischerweise die Reorganisation des Betriebsablaufes zur Erhöhung der Produktivität. Diese Sichtweise stützt sich auf den systemischen Rationalitätstyp. In der Praxis hingegen wird bei Reorganisationen bei weitem nicht nur systemisch rationalisiert. Wie im ersten Teil gezeigt worden ist, steht der Mensch aufgrund von Sachzwängen vermehrt im Mittelpunkt der Rationalisierungsanstrengungen. „Motivation statt Kontrolle" steht stellvertretend für viele praxisorientierte Ansätze zur Verbesserung der Aufbau- und Ablauforganisation. Es ist bereits im ersten Teil angedeutet worden, dass die aktuellen Rationalisierungsansätze, wie zum Beispiel Business Process Reengineering oder das Pümpin’sche Dynamikprinzip eine Vermischung von Reorganisationsprinzipien vornehmen. Es finden sich einerseits Elemente, die direkt auf der systemischen Vernunft aufbauen, andererseits ist aber der Ruf nach eigenständiger Verantwortung, nach dezentraler, autonomer Entscheidungsfindung und nach lateraler Kooperation unüberhörbar, was eindeutig auf die Prinzipien der kommunikativen Vernunft verweist. In der Folge wird der Versuch unternommen, ein vollständiges Rationalisierungskonzept zu erarbeiten, das diese umfassenden Reorganisationsbemühungen systematisiert.

Ausgehend von den beiden Rationalitätstypen menschlicher Vernunft, wie sie im ersten Teil entworfen wurden, leitet Peter Ulrich drei Typen betriebswirtschaftlicher Rationalisierung ab:

  1. Tayloristischer Rationalisierungstyp: Nur der systemische Vernunfttyp findet Anwendung.
  2. Systemischer Rationalisierungstyp: Der systemische Vernunfttyp findet primäre Anwendung unter nebengeordneter Berücksichtigung der kommunikativen Vernunft.
  3. Kommunikativer Rationalisierungstyp: Der kommunikative Vernunfttypus findet primäre Anwendung.

Die Herleitung der Vollständigkeit dieses Rationalisierungskonzeptes findet im Anschluss in Form von drei Thesen statt. Zuerst seien die einzelnen Typen genauer erörtert (Abbildung 2).

            Abbildung 2: Zusammenhang zwischen Rationalität (Vernunft) und Rationalisierung (vernunftorientierte Umsetzung)

Die drei Typen möglicher betriebswirtschaftlicher Rationalisierung unterscheiden sich durch die eingesetzte Vernunftdimension. Taylor hat sich ausschliesslich auf die systemische Rationalität unter der Annahme geschlossener Systeme bezogen. Neuere Ansätze der systemorientierten Betriebswirtschaftslehre denken weiter und gehen davon aus, dass die Wirklichkeit nicht als geschlossenes, sondern als offenes System zu betrachten ist. In einem offenen System herrscht gegenüber dem geschlossenen System strategische Ungewissheit, was zu umfassenden Ansätzen der strategischen Planung und Unternehmensführung geführt hat. Wiederum erfasst der Ansatz offener Systeme nicht die volle Wirklichkeit. Die Tatsache, dass in den Systemen Menschen leben und diese Menschen sich gewisse Regeln und Ziele des Zusammenlebens mittels kommunikativer Vernunft vorgeben, macht den kommunikativen Rationalisierungstyp notwendig. Damit ist klar, dass die unterschiedlichen Perspektiven in konkreten betrieblichen Fragestellungen unterschiedliche Ergebnisse hervorrufen. Um die Unterschiede genau zu erfassen, werden in der Folge drei Rationalisierungsmuster entsprechend den drei Perspektiven vorgestellt.

Bekannt unter dem Namen „Scientific Management" wurde dieser Rationalisierungstyp vom Ingenieur Frederick W. Taylor zu Beginn unseres Jahrhunderts zum ersten Mal beschrieben und angewendet. Ganz Kind seiner Zeit betrachtete Taylor die Unternehmung als Maschine, in der alles nach einem vorgegebenen Plan abläuft. In der Maschine läuft alles nach einem vorgegebenen Plan ab. Jedes Rad greift unter festgelegten Bedingungen ins nächste und ist prinzipiell ersetzbar. Die Gesamtmechanik der Maschine ist den fachspezifisch ausgebildeten Entwicklern voll zugänglich. Die menschlichen Elemente der Maschine (d.h. die Sachbearbeiter und das Fliessbandpersonal) müssen die Maschine selbst nicht verstehen. So braucht der Arbeiter in der durchstrukturierten Fabrik kein Verständnis für den produktiven Gesamtzusammenhang aufzubringen. Er verrichtet die ihm zugedachte und vorgegebene Arbeit. Der ganze Betrieb wird von Spezialisten nach Kriterien der optimalen Ressourcenverwertung organisiert. Demzufolge ist der Arbeitnehmer beliebig ersetzbar, so dass sich sein Beitrag prinzipiell auf diejenigen Arbeiten reduziert, die noch nicht maschinell erledigt werden können.

Dieses Modell entspringt vollständig der systemischen Vernunft eines geschlossenen und damit geistig vollständig erfassbaren und kontrollierbaren Systems. In der Folge wird aufgrund der Berechenbarkeit der Handlungen auch von kalkulatorischer Rationalität gesprochen. Wie die moderne Betriebswirtschaftslehre und die Praxis eingesehen haben, ist die Reichweite der totalen Strukturierung beschränkt. Da Taylor explizit menschliche Faktoren aus seiner Theorie verbannt hat, sind die Erkenntnisse tayloristischer Rationalisierung in bezug auf Menschenführung äusserst beschränkt. Dies ist insbesondere im Hinblick auf die Tatsache problematisch, dass es bei der eigentlichen Managementaufgabe in der Praxis, der Planung und Koordination der unternehmerischen Tätigkeit, weniger um quantitative Optimierungsfragen, als vielmehr um qualitative Führungsaufgaben geht. Mit anderen Worten kann der Mitarbeiter ebensowenig berechnet werden wie die strategisch ungewissen Märkte. Aufgrund der eingehend skizzierten Herausforderungen genügt es demzufolge nicht, das Management auf tayloristische Rationalisierungskonzepte zu beschränken.

In Situationen der strategischen Ungewissheit und der Notwendigkeit von Innovation und Kreativität musste folglich bereits früh eingesehen werden, dass die totale Rationalisierung à la Taylor signifikanten Beschränkungen unterliegt. Diese Umstände verlangen, dass die Unternehmung als offenes System verstanden wird, das mit der Umwelt in ständigem Austausch von Information und Materie steht. Rationalisierungsmethoden in offenen Systemen sind systemisch konzipiert berücksichtigen somit bereits einige Aspekte des kommunikativen Vernunfttyps. Die systemische Rationalisierung zeichnet sich dadurch aus, dass die Fähigkeiten und Eigenschaften des Menschen umfassender eingesetzt werden. Die Systemtheorie räumt dem Mitarbeiter oder relativ kleinen Organisationseinheiten Freiräume zur Gestaltung ihrer Arbeit bei der Reaktion auf externe Einflüsse ein. Die relativ autonomen Subsysteme können rasch, flexibel und unbürokratisch reagieren. Dadurch gewinnt das Gesamtsystem an „Multistabilität" ohne selbst die Koordinationsaufgabe übernehmen zu müssen.

Mit anderen Worten weicht die systemische Rationalisierung von der tayloristischen ab, indem sie die Fiktion aufgibt, die ganze Unternehmung könne „von oben herab" nach technischen Kriterien des optimalen Betriebsablaufes organisiert und geführt werden. Sie öffnet quasi die Unternehmung der kommunikativen Vernunft, indem sie dem Mitarbeiter Freiräume zur Verfügung stellt, innerhalb derer er autonom entscheiden kann. Auf diese Weise wird der Idee der Subjektstellung des Menschen und damit den beiden Grundprinzipien rationaler Kommunikation teilweise Rechnung getragen. Die Akzeptanz bei den Mitarbeitern bleibt jedoch eine partielle da sämtliche Aktivitäten des Mitarbeiters auf die vorgegebene Strategie auszurichten sind und im Zweifelsfall autoritär „von oben herab" eingegriffen wird. Mit Recht fühlt sich der Mitarbeiter bei solchen Reorganisationen etwas verkauft. Er wird zwar als Person endlich wahrgenommen - aber eben nur soweit, wie es der Unternehmung etwas nützt; was nützlich ist, wird jedoch noch immer vom Topmanagement vorgegeben.

Die systemische Rationalisierung setzt zwar beide Vernunfttypen nebeneinander ein, bei Konflikten wird allerdings die kommunikative Vernunft der systemischen Vernunft untergeordnet. Analog wird von der Vorstellung ausgegangen, dass sich die Lebenswelt der Systemwelt unterzuordnen habe, was im Widerspruch zu den Erkenntnissen aus Teil eins steht. Der Mensch wird wie bei Taylor als Objekt verstanden, das sich dem System anzupassen hat und keinen Einfluss auf die Zielsetzung ausübt.

Der systemische Rationalisierungstyp versagt darum, wenn vollständige Gegenseitigkeit bei der Zusammenarbeit erforderlich ist. Genau dies ist heute in kooperativen Managementumfeldern immer öfters der Fall. Im globalen Wettbewerb werden keine Untergebenen benötigt, sondern eigenständige und eigenverantwortliche Intrapreneure. Solche Mitarbeiter geben sich nicht mit engen Handlungsspielräumen zufrieden, sondern wollen vollständig über ihre Tätigkeit bestimmen. In diesen Fällen ist es notwendig, die Unternehmung kommunikativ zu rationalisieren.

Sind die Mitarbeiter mehr als nur Zahnräder im System, die vorgegebene Arbeiten auszuführen haben, soll also auch ihr kritisches und kreatives Potential und ihre Entscheidungsfähigkeit genutzt werden, dann ist ihr Subjektcharakter anzuerkennen. Erst als Subjekt wird der Mitarbeiter zum Menschen, der eigenverantwortlich handelt und zur Rechenschaft gezogen werden kann. Ein Mensch mit Objektcharakter, wie er der Systemtheorie zugrunde liegt, verfügt über keine volle Entscheidungsfreiheit (die wird ihm von oben weggenommen) und trägt demnach auch keine volle Verantwortung. Damit bleibt er nur Teilmensch und kann sein menschliches Potential nie vollständig entfalten. Die Subjektstellung des Mitarbeiters verlangt aber wegen des Gegenseitigkeitsprinzips die volle Reziprozität bei der Zieldefinition der gemeinsamen Handlungen. Das Gegenseitigkeitsprinzip in der Zusammenarbeit ist in freien Berufen bereits seit langem üblich. So arbeiten Rechtsanwälte, Unternehmensberater, Treuhänder, Buchprüfer, aber auch Ärzte, Psychiater und Psychologen mehrheitlich in Form von Partnerschaften zusammen und motivieren damit das volle Potential des gleichberechtigten Partners (und eben nicht des Angestellten). Solche Partnerschaften können mit der hier verwendeten Begriffsdefinition als kommunikativ rationalisiert bezeichnet werden.

Wie im ersten Teil beschrieben, werden anspruchsvolle geistige Tätigkeiten immer wichtiger, womit der kommunikative Rationalisierungstyp ebenfalls an Bedeutung gewinnt. Dieser Typus sucht nach Möglichkeiten, die Verständigungsprozesse zwischen gleichberechtigten Partnern rationaler zu gestalten. Er rationalisiert folglich die Kommunikationsprozesse im Unternehmen, indem er versucht, die Bedingungen rationalen Argumentierens in der Unternehmung zu verwirklichen. Aufgrund der Bedeutung des Begriffs sei er hier für die weiteren Überlegungen explizit definiert:

Kommunikativ rationalisiert wird eine Unternehmung durch die möglichst gleichberechtigte und möglichst rationale Einbindung aller von einer Handlung betroffenen Personen in den unternehmerischen Entscheidungsprozess.

Gradmesser der kommunikativen Rationalisierung eines Betriebes ist somit die Möglichkeit des Individuums, frei argumentieren und frei entscheiden zu können und zu dürfen. Die Konsequenz der kommunikativen Rationalisierung ist die verstärkte Orientierung an rationaler Argumentation und demzufolge an rationaler Unternehmensführung. Diesem Ideal steht die systemische Rationalisierung gegenüber, die vorhandene Macht- und Hierarchiepositionen als gegeben betrachtet und innerhalb dieser Rahmenbedingungen versucht, optimal - also möglichst systemgerecht - zu wirtschaften. Unter der systemischen Vernunft sind demzufolge die Ziele der Organisation nicht kritisierbar. Die Ziele einer Unternehmung werden als gegeben betrachtet und sind der rationalen Diskussion entzogen. Hier setzt nun die kommunikative Rationalisierung an, die alle Betroffenen in den Zielfindungsprozess einzubinden versucht.

Um die Rationalisierungstypen zu einem gesamthaften Rationalisierungskonzept zu integrieren, sind weitere Kenntnisse notwendig. Insbesondere ist es wichtig, die drei Typen empirisch nachzuweisen und zu überprüfen, ob es sich tatsächlich um eine im Gegensatz zu herkömmlichen Konzepten vollständigere Abbildung der betrieblichen Wirklichkeit handelt. Daneben muss noch ein Verständnis von Bedeutung und Zusammenhang der Typen erarbeitet werden. Auf diese Weise lässt sich die Theorie des kommunikativen Handelns in ein betriebswirtschaftlich operationalisiertes Rationalisierungskonzept umsetzen.

Die Differenzierungsthese besagt, dass jeder Rationalisierungstyp beim Auftreten einer spezifischen Kategorie betriebswirtschaftlicher Probleme eingesetzt wird. Diese Problemkategorien ändern sich im Verlaufe der Entwicklung einer Volkswirtschaft oder eines Betriebes. Gemäss Peter Ulrich folgt die Entwicklung technikgestützter Rationalisierungskonzepte nicht einem technologischen Determinismus, sondern der Veränderung der erfolgsentscheidenden betriebswirtschaftlichen Führungsprobleme.

Für jedes Entwicklungsstadium einer Volkswirtschaft und auch für jede Lebensphase einer Unternehmung ist folglich ein spezieller Rationalisierungtyp dominant. In der Startphase einer Jungunternehmung oder zu Beginn der wirtschaftlichen Entwicklung einer Volkswirtschaft ist der tayloristische Rationalisierungstyp erfolgsrelevant. Phasentypisch ist der allgemeine gesellschaftliche Konsens über die zu produzierenden Güter. Das dominante betriebswirtschaftliche Rationalisierungsproblem besteht demnach in der möglichst kostengünstigen Herstellung dieser Güter.

Mit der Entwicklung der Volkswirtschaft kommt es zu ersten Überschüssen, so dass die Fokussierung der Aufmerksamkeit auf den Produktionsprozess nicht mehr genügt, denn das „Was" der Produktion wird entscheidender als das „Wie". Die Unternehmungsführung muss neu unter Ungewissheit der zukünftigen Entwicklung des Marktes entscheiden. Um erfolgreich zu bleiben, sollte die Unternehmung in dieser Phase auch nach den Prinzipien der Systemtheorie reorganisiert werden. Das Gleiche gilt auf der Ebene des Betriebes, der nach einer anfänglichen Wachstumsphase eine Grösse erreicht, welche die zentrale Steuerung verunmöglicht. Das dominante betriebswirtschaftliche Rationalisierungsproblem besteht demnach in der Bewältigung der strategischen Ungewissheit auf gesättigten Käufermärkten.

Schliesslich wird der Betrieb (rsp. die Volkswirtschaft) so gross, dass seine Entscheidungen wesentliche Teile der Bevölkerung betreffen (Externalitätenproblem). Sobald solche Entscheidungen in erheblichem Ausmass den Interessen der betroffenen Bevölkerung entgegen laufen, kommt es zu unvorteilhaften Berichten in den Medien, zu offenen Auseinandersetzungen, zum Konsumboykott oder tätlichen Angriffen. Diese Ereignisse verlangen plötzlich vom Management die Mitberücksichtigung der unternehmensspezifischen Bezugsgruppen. Das dominante betriebswirtschaftliche Rationalisierungsproblem besteht demnach in der Bewältigung von Interessen- und Zielkonflikten zwischen Betroffenen. Die drei Rationalisierungstypen betreffen also prinzipiell unterschiedlich gelagerte Managementprobleme.

Es ist nicht so, dass die einzelnen Phasen der Differunzierungsthese scharf voneinander getrennt sind; vielmehr überlagern sich die Entwicklungsphasen und damit die Rationalisierungsmuster gegenseitig. Genauso - und das ist die zweite These - überlagern sich auch die Rationalisierungsmuster. Dabei geht Ulrich davon aus, dass sie sich in der oben genannten Reihenfolge - tayloristische, systemische, kommunikative Rationalisierung - überlagern: „In Praxis und betriebswirtschaftlicher Theorie lösen sich die drei Rationalisierungstypen nicht einfach ab, sondern sie differenzieren und überlagern sich sukzessive in der genannten Reihenfolge."

Das hat zur Folge, dass in entwickelten westlichen Industriegesellschaften alle drei Rationalisierungstypen nebeneinander zu beobachten sind. Je nach Grösse der Unternehmung und Komplexität des Umfeldes sind andere Rationalisierungstypen bei Restrukturierungsmassnahmen dominant. Da unter Globalisierungstendenzen und Legitimationsdruck der kommunikative Typ neu zur Managementaufgabe hinzukommt, konzentriert sich die vorliegende Arbeit denn auch auf diesen Typ.

Die Vollständigkeitsthese besagt, dass die dreistufige Konzeption der betriebswirtschaftlichen Rationalisierungsproblematik aus handlungstheoretischer Sicht systematisch erschöpfend ist, da sie sämtliche elementaren Rationalitätsaspekte sozialökonomischen Handelns umfasst. „Dass eine vollständige sozialökonomische Rationalitätskonzeption in der Tat drei und nur drei elementare Rationalitätsaspekte umfasst, lässt sich in einer einfachen Matrix plausibilisieren, die in der einen Dimension den Typus der Handlungssituation (sozial oder nicht-sozial) und in der anderen Dimension die Art der Handlungsorientierung (erfolgs- oder verständigungsorientiert) unterscheidet." Dies verdeutlicht Tabelle 4.

Handlungsorientierung ®

Handlungssituation ¯

erfolgsorientiert
(egoistisch)

verständigungsorientiert

(ethisch)

nicht-sozial
(Subjekt-Objekt)
a) instrumentelles Handeln
(tayloristisch-kalkulatorisch)
nicht anwendbar
sozial
(Subjekt-Subjekt)
b) strategisches Handeln
(systemisch)
c) kommunikatives Handeln
(ethisch-kommunikativ)

Die drei Rationalisierungmuster lassen sich in einer Gesamtübersicht in einer Tabelle (Tabelle 5, siehe folgende Seite) explizieren: Mit der Tabelle 5 lassen sich die drei Rationalisierungstypen leicht anhand des unterschiedlichen Problembewusstseins (Warum?), des unterschiedlichen Ansatzes (Wie?) und der unterschiedlichen Hintergrundüberzeugungen (Weltbild und Menschenbild) gegeneinander abgrenzen. Damit wäre ein erstes Verständnis für die praktische Bedeutung der Unterscheidung zwischen systemischer und kommunikativer Vernunft erarbeitet. Ebenfalls liessen sich bereits erste Gründe nennen, warum die Unterscheidung zwischen kommunikativer und systemischer Vernunft auch aus betriebswirtschaftlicher Sicht Sinn machen muss. Schliesslich konnten Aussagen zu den Anwendungsbereichen der einzelnen Rationalisierungstypen gemacht werden.

 

 

Aspekt Teilfrage

tayloristische
Rationalisierung

systemische
Rationalisierung

kommunikative Rationalisierung

Warum? Erfahrungshintergrund Kostendruck Innovationsdruck Legitimationsdruck
  Ziel operative
Kostenminimierung
strategische
Ungewissheitsbewältigung
argumentative Konsensfindung
  Ökonomisches Grundproblem Knappheit von Ressourcen Ungewissheit der Marktentwicklung Interessenkonflikte der Bezugsgruppen
  Betriebswirtschaftlicher Problemtyp Produktivitätsproblem Steuerungsproblem Konsensproblem
Wie? Methodischer Ansatz Kalkül („Berechnung") Systemplanung („Beherrschung") Dialog („Besprechung")
  Methodisches
Prinzip
Trennung von Entscheidung und Ausführung Funktionsspezialisierung autonomer Subsysteme Versachlichung der Kommunikationsprozesse
Was? Gegenstand Routineaufgaben (personenunabhängige, repetitive Tätigkeiten) Teilweise strukturierte Aufgaben (innovative, kreative Tätigkeiten) Schlecht strukturierte Aufgaben (Verhandlungen, Kommunikationsaufgaben)
Weltbild Mitarbeiter als: Werkzeug und Lückenbüsser unvollständiger Automatisierung Objekt und partielles Subjekt zugleich; Schnittstelle zum Auffangen der Komplexität Mündiges Subjekt (Funktion ist vollständig an Persönlichkeit gebunden)
  Unternehmung als: Menschenleere Fabrik (Vollautomation) Flexibles, organismisches System mit teilautonomen Einheiten Durch die Betroffenen legitimiertes System zur Interessenwahrnehmung
  Effekt Entlastung des Mitarbeiters von Routinetätigkeiten Nutzung der dezentralen Selbststeuerung Legitimation der Unternehmungsführung durch die Betroffenen

            Tabelle 5: Systematik elementarer Rationalisierungstypen und Managementebenen

      1.2 Kritik am Konzept Integriertes Management aus kommunikativ-rationaler Perspektive

Setzt man nun die Rationalisierungstypen zu den im Konzept Integriertes Management (KIM) beschriebenen drei Managementdimensionen in Beziehung, so erhält man folgende gegenseitige Affinität (in Fortführung der Tabelle 5):

Ulrich Rationalisierungstyp tayloristische
Rationalisierung
systemische
Rationalisierung
kommunikative
Rationalisierung
KIM Managementebene operatives
Management
strategisches
Management
normatives
Management

Damit kann eine Brücke zwischen dem wirtschaftsethischen Ansatz Peter Ulrichs und den primär ökonomisch orientierten Ansätzen der aktuellen Betriebswirtschaftslehre geschlagen werden. Dieser Brückenschlag lässt sich jedoch nicht friktionslos vollziehen. Gewisse Unreinheiten der rein ökonomischen Theorie werden bei der Konfrontation mit den drei Rationalisierungstypen sichtbar. Wie erwartet entsprechen sich operatives Management und strategisches Management in Ethik und Ökonomik vollständig. Hingegen erweist sich das normative Management im Sinne des Konzepts Integriertes Management als Reformulierung seiner strategischen Dimension, so dass sich das normative Management im KIM systematisch nicht glaubhaft vom strategischen Teil abheben kann. Es werden daher die Verkürzungen des rein ökonomischen Ansatzes behoben und durch das duale Verständnis der menschlichen Vernunft ersetzt.

Im operativen Management geht es um den Einsatz tayloristischer Rationalisierungskonzepte. Solche Ansätze basieren meist auf Techniken des Operations Research und fragen ausschliesslich nach dem optimalen Einsatz knapper Ressourcen zur Erreichung eines vorgegebenen Ziels (Kostensenkungs- und Produktivitätspotential). Dieser Rationalisierungstyp gilt in der gängigen Beraterpraxis als „Rationalisierung" schlechthin. Unter den Begriff operatives Management fallen denn auch Gemeinkostenanalyse, Wertanalyse, Industriekostenanalyse, Transport- und Ablaufplanung. Ein systematisches Konzept zur Beschreibung des operativen Managements liefert Knut Bleicher, indem er die drei Kategorien „Organisatorische Prozesse und Dispositionssysteme", „Aufträge" und „Leistungs- und Kooperationsverhalten" unterscheidet (Tabelle 7).

Aspektkategorien: Strukturen Aktivitäten Verfahren
Operatives
Management:
Organisatorische Prozesse
Dispositionssysteme
Aufträge Leistungs- und Kooperationsverhalten

Im strategischen Management geht es um den Einsatz systemischer Rationalisierungskonzepte, die auf der Einsicht der begrenzten Steuerbarkeit der Unternehmung in einer komplexen Umwelt basieren. Das ungewisse Steuerungsproblem

wird unter anderem durch die Verantwortungsdelegation nach unten gelöst, um die Informationsverarbeitungskapazität zu erhöhen. Entscheidend für das strategische Management ist nicht mehr der optimale Ressourceneinsatz, sondern die Beherrschung der Ungewissheit des unternehmerischen Umfeldes. Ein systematisches Konzept zur Beschreibung des strategischen Managements liefert wiederum Knut Bleicher, indem er die drei Kategorien „Organisationsstrukturen und Managementsysteme", „Strategische Programme" und „Problemverhalten" bildet (Tabelle 8).

Aspektkategorien: Strukturen Aktivitäten Verfahren
Strategisches
Management:
Organisationsstrukturen

Managementsysteme

Programme Problemverhalten

Schon seit einiger Zeit ist bekannt, dass die unternehmerische Aufgabe nicht nur im optimalen Ressourceneinsatz und in der erfolgreichen strategischen Führung besteht, sondern zu einem wesentlichen Teil auch unternehmenskulturelle Aspekte betrifft. Auch wenn die Bedeutung der Unternehmenskultur von betriebswirtschaftlicher Seite immer deutlicher hervorgehoben wird, fehlt ein logisches Konzept zur rationalen und systematischen Erfassung kultureller Aspekte. Um Unternehmenskultur für den Manager fassbar zu machen, werden neben Verhaltensaufforderungen auch strukturelle Massnahmen, wie die Formulierung eines Unternehmensleitbildes, vorgeschlagen. Knut Bleicher ordnet in diesem Sinne der normativen Dimension des Managements die Elemente „Unternehmensverfassung", „Unternehmenspolitik" und „Unternehmenskultur" zu (Tabelle 9).

Aspektkategorien: Strukturen Aktivitäten Verfahren
Normatives
Management:
Unternehmensverfassung Unternehmenspolitik Unternehmenskultur

            Tabelle 9: Aspekte des normativen Managements gemäss KIM

Durch die Dreiteilung der Rationalisierungstypen ist klar, dass es sich beim normativen Management um den Einsatz kommunikativer Rationalisierungskonzepte handeln muss. Anderer Meinung ist hier Knut Bleicher, der die hier vollzogene Dreiteilung der Rationalitätstypen nicht kennt und deshalb versucht, normatives Management ebenfalls auf der Systemtheorie aufzubauen. Daher ist Bleicher geneigt, die normative Dimension der Unternehmung strategisch zu begründen. In diesem Sinne wird die Unternehmensvision und -philosophie vom Unternehmer und nicht von den Anspruchsgruppen formuliert. Auch dominiert im unternehmenspolitischen Konzept die Macht und nicht die Vernunft, wie das im vorliegenden Konzept gefordert wird. Die beiden Aspekte Unternehmensverfassung und Unternehmenskultur sind zwar richtig beschrieben, aber eben nur beschrieben. In beiden Fällen vermeidet es Bleicher in bester ökonomischer Tradition, wertend Stellung zu beziehen und eigene Aussagen und Gestaltungsempfehlungen zu machen, wie er das zum Beispiel im strategischen Management tut, wenn er Stosskraft durch den „konzentrischen Einsatz von Kräften" fordert. Er weist zwar auf die Probleme grenzenloser Ökonomisierung hin und postuliert die offene Unternehmensverfassung, bleibt jedoch in seinem rein ökonomischen Denken verhaftet: „Die Ebene des normativen Managements beschäftigt sich mit den generellen Zielen der Unternehmung, mit Prinzipien, Normen und Spielregeln, die darauf ausgerichtet sind, die Lebens- und Entwicklungsfähigkeit der Unternehmung sicherzustellen."

Mit anderen Worten beschränkt sich Knut Bleicher auf den Fall der erfolgreichen Synthese zwischen Ethik und Erfolg. Ihm genügt der moralische Appell an den Unternehmer, sich doch bitte interessenharmonisierend zu verhalten und die Geschäftsstrategie so festzulegen, dass nicht nur Gewinn gemacht wird, sondern auch noch weitere Interessen betroffener Gruppen berücksichtigt werden. In der Praxis sind jedoch auch Fälle denkbar, die keine harmonische Interessendeckung aller Betroffenen zulassen. In diesen Fällen gewinnt bei Bleicher die Macht, denn „sie ist das Regulativ, das die Möglichkeit schafft, bei unterschiedlich geprägten Vorstellungen über die Grundausrichtung der Unternehmenspolitik eine bestimmte Managementphilosophie als verbindlich zu erklären und diese im politischen Kräftespiel der Unternehmung auch durchzusetzen". Die Überlebensfähigkeit als oberstes Ziel der Unternehmung zu

formulieren erscheint nicht nur strukturkonservativ und inflexibel, sondern im Hinblick auf die liberale Verpflichtung westlicher Gesellschaften geradezu stossend. Nicht die Unternehmungen müssen überleben, sondern die Mitglieder einer Gesellschaft. Nicht die Bedürfnisse der Unternehmungen müssen befriedigt werden, sondern die Bedürfnisse der Gesellschaft. Nicht der Markt soll frei sein, sondern die Gesellschaft. Demzufolge ist es auch nicht die Gesellschaft, die sich dem Markt anzupassen hat, sondern der Markt hat sich den Bedürfnissen der Gesellschaft anzupassen. In diesem Sinne formuliert Peter Ulrich: „Die freie Marktwirtschaft wird in Zukunft vor allem zu definieren sein durch die Freiheit, ein Unternehmen zu gründen, nicht aber durch das Recht, über ein Unternehmen beliebig zu verfügen."

Liberal bedeutet nämlich Freiheit des Bürgers gegenüber übermächtig gewordenen Institutionen. Es soll verhindert werden, dass der Staat oder parastaatliche Organisationen wie Zünfte und Verbände oder Kartelle und Monopole auf den einzelnen eine ungerechtfertigte Disziplinierung ausüben. Die Mobilisierung der Privatinitiative durch die Gewährung von Freiheitsrechten wird allgemein als das Erfolgsrezept der Marktwirtschaft betrachtet. Da erscheint es geradezu widersinnig, den neumächtigen Wirtschaftsorganisationen der Unternehmung den einzigen Sinn zu geben, um jeden Preis zu überleben. Dies kommt einem Neofeudalismus in der Privatwirtschaft gleich, welcher der Privatinitiative kaum förderlich sein dürfte. Wird normatives Management als Überlebensstrategie verstanden, dann unterscheidet es sich in keiner Weise vom strategischen Management, das an das Gewinnprinzip gebunden ist. Der einzige Unterschied könnte in der längeren Fristigkeit der Perspektive liegen. Aber auch dem strategischen Management sollte im Rahmen einer wertorientierten Unternehmungsführung eine Langfristperspektive zugrunde liegen.

Damit sich normatives Management vom strategischen Management systematisch und nicht bloss graduell unterscheidet, muss sich auch der Rationalisierungstypus des normativen Managements grundsätzlich vom strategischen Typus unterscheiden. Mit der Einführung der drei Rationalisierungstypen kann diesem Anspruch entsprochen werden. Der kommunikative Rationalisierungstypus unterscheidet sich grundsätzlich vom systemischen oder strategischen Rationalisierungstypus indem das Handeln nicht erfolgs-, sondern verständigungsorientiert zu erfolgen hat. Mit dieser systematischen Unterscheidung kann auch klar ausgesagt werden, worin die Aufgabe des normativen Managements genau besteht. Es geht im normativen Management darum, rationale Kommunikation in der Unternehmung zu betreiben und zu ermöglichen. Rational ist die Kommunikation dann, wenn sie den beiden Aspekten rationaler Verständigung, dem Gegenseitigkeitsprinzip und dem Gewaltlosigkeitsprinzip, entspricht und sämtliche Betroffenen miteinbezieht. Wie sich später zeigen wird, bedeutet normatives Management oder kommunikative Rationalisierung zu einem wesentlichen Teil die Schaffung struktureller Voraussetzungen für unternehmerische Kommunikationsprozesse. Positiv formuliert kümmert sich das normative Management sinngemäss um die Sicherstellung der Legitimation unternehmerischen Handelns in der Gesellschaft. Zusammenfassend kann festgehalten werden:

Normatives Management legitimiert unternehmerisches Handeln durch den Aufbau von Verständigungspotential mittels kommunikativer Rationalisierung.

Wenn Unternehmensführung drei Dimensionen umfassen soll und sich diese drei Dimensionen in ihrem Rationalisierungstypus unterscheiden, dann kann es zwischen den Dimensionen zu Konflikten kommen. Solche Konflikte müssen

systematisch aufgelöst werden. Es braucht eine Regel, die darüber entscheidet, welcher Vernunft im Konfliktfall der Vorrang einzuräumen ist. Nachdem die Betriebswirtschaftslehre selbst die Priorität der strategischen Planung vor der operativen Durchführung seit langem definitiv bestimmt hat, bleibt nur noch zu entscheiden, wie Konflikte zwischen normativer und strategischer Dimension aufgelöst werden können. Im Rahmen der Erkenntnisse aus der dualen Vernunftkonzeption ist die Frage schlüssig zu beantworten. Logisch und systematisch ist dem kommunikativen Rationalisierungstypus die Priorität gegenüber dem systemischen Rationalisierungstypus einzuräumen. Es ist aus der Logik der Zweck-Mittel-Relation ableitbar, dass die kommunikativen Prozesse, welche die Ziele (oder Zwecke) bestimmen, eingesetzt werden müssen, bevor die systemischen Prozesse der Zielumsetzung (oder des Mitteleinsatzes) beginnen. Systemische Zwänge dürfen demnach kommunikative Prozesse nicht in bedeutender Weise beeinträchtigten. Erst wenn sichergestellt ist, dass kommunikative Prozesse unabhängig von systemischen Prozessen ablaufen, ist die Rationalität der Zielfindungsprozesse garantiert. Aufgrund dieser Überlegungen kann sich das für die vorliegende Arbeit gewählte Managementkonzept an die Darstellung (nicht den Inhalt) von Knut Bleicher halten und dem normativen Management Priorität gegenüber dem strategischen Management einräumen:

Aspektkategorien ®

Dimensionen ¯

Strukturen

Aktivitäten

Verfahren

Normatives
Management

Unternehmensverfassung

Unternehmenspolitik

Unternehmenskultur

Strategisches
Management

Organisationsstrukturen

Managementsysteme

Programme

Problemverhalten

Operatives
Management

Organisatorische
Prozesse

Dispositionssysteme

Aufträge

Leistungs- und
Kooperationsverhalten

Es ist in dieser Darstellung zu beachten, dass die Dimensionierung nicht organisations-hierarchisch verstanden werden soll. Es ist also nicht so, dass der Verwaltungsrat für normatives, die Geschäftsleitung für strategisches und die übrigen Angestellten für operatives Management zuständig sind. Vielmehr soll jede hierarchische Ebene in der Unternehmung sinnvoll in Rationalisierungsbestrebungen sämtlicher Typen eingebunden zu werden. Dieses Prinzip wird in der Praxis selbstverständlich durch die Diktatur des Machbaren begrenzt, aber in seiner theoretischen Aussage dadurch nicht falsifiziert. Auch wenn heute normatives Management auf der ausführenden Stufe erst vereinzelt denkbar ist, so muss trotzdem am postulierten, prinzipiellen Anspruch der Lokalisierung der normativen Dimension auf allen Hierarchiestufen festgehalten werden. Die Notwendigkeit der Forderung, normatives Management auf allen Hierarchiestufen zu betreiben, ist einerseits darauf zurückzuführen, dass sich die gesellschaftliche Realität in diese Richtung bewegt und andererseits darauf, dass sich die betriebswirtschaftliche Realität - im Hinblick auf das absolut gültige Gegenseitigkeitsprinzip - in diese Richtung entwickeln sollte.


2. Kommunikative Rationalisierung

Im ersten Teil ist der Bedeutung der kommunikativen Vernunft für das moderne Management erläutert worden. Auf dieser Einsicht aufbauend wurde zu Beginn des zweiten Teils der kommunikative Rationalisierungstyp herausgearbeitet. Da es sich beim kommunikativen Rationalisierungstyp um den zentralen Aspekt der vorliegenden Arbeit handelt, ist er in der Folge zu vertiefen.

      2.1 Theorie praktischer Diskurse

Um genau definieren zu können, was unter kommunikativer Rationalisierung zu verstehen ist, wird in einem ersten Schritt der Idealtyp kommunikativen Handelns beschrieben. Dieser wird anhand von Regeln und Prinzipien eines Realtyps rationaler Kommunikation ausformuliert. Anhand der Definition des Realtyps kommunikativen Handelns kann im Anschluss daran die spezielle Umsetzungsproblematik in privatwirtschaftlichen Betrieben herausgearbeitet werden.

Die regulative Idee kommunikativer Rationalität lässt sich nur in der „idealen Sprechsituation" verwirklichen. Ideal ist die Sprechsituation dann, wenn die Sprechenden durch keinerlei Gewalteinwirkungen in ihrer Argumentation beeinträchtigt werden und gleichzeitig ihre Argumente rational begründen. Es dürfen weder konkrete Beeinflussungsmechanismen vorhanden sein, noch darf die Gesamtsituation - die Summe aller kontingenten Einwirkungen - auf die Argumente einen Druck ausüben. Mit anderen Worten gelten in der idealen Sprechsituation nur die Gesetze der reinen Vernunft. Die einzige Kraft in diesem Idealzustand ist die Kraft des besseren Argumentes, das jedes schlechtere Argument bricht. Das oberste Prinzip ist „die universale humane Grundnorm der wechselseitigen Anerkennung der Menschen als mündige Subjekte; sie ist insofern eine metaphysikfreie, sprachpragmatisch begründete Minimalethik, die keine kulturspezifischen normativen Inhalte voraussetzt, sondern nur die unausweichlichen Bedingungen der Möglichkeit argumentativer Verständigung zwischen den Menschen als solche". Die beiden Aspekte des Grundprinzips rationaler Kommunikation sind bereits im ersten Teil eingeführt worden und lauten:

  1. Gegenseitigkeitsprinzip

    Kommunikationsteilnehmer anerkennen sich gegenseitig als vernünftig und sind bereit, Konflikte rational und argumentativ zu lösen.

  1. Gewaltlosigkeitsprinzip

    Kommunikationsteilnehmer anerkennen die gewalt- und machtfreie Kommunikation und sind bereit auf Gewalt im Argumentationsprozess zu verzichten.

Es ist festzuhalten, dass Gegenseitigkeitsprinzip und Gewaltlosigkeitsprinzip als einzig normativ vorgegebene Inhalte direkt aus dem theoretischen Fundament der Diskursethik abgeleitet werden können. Es sind demnach keine weiteren inhaltlichen Annahmen aus der Diskursethik abzuleiten. Aus diesem Grund wird die Diskursethik von deren Vertretern auch Minimalethik genannt. Es gilt als Vorteil des Ansatzes, dass die inhaltlichen Forderungen minimal sind, denn der Grossteil der konkreten Inhalte bleibt auszuhandeln und kann kulturellen und gesellschaftlichen Bedingungen und Herausforderungen angepasst werden.

Allerdings ist in Frage zu stellen, ob der Begriff „minimal" bei den beiden Prinzipien angebracht ist. Sie verlangen in ihrer theoretischen Vollkommenheit nämlich, dass Diskurse völlig unabhängig von äusseren Zwängen und ausschliesslich an der Vernunft orientiert, also rational abgehalten werden. Ein Blick auf die Praxis oder nur schon die kritische Selbstreflexion lässt den Widerspruch zur Wirklichkeit deutlich werden. Diese ist alles andere als frei von Zwängen und lässt somit das kommunikativ rationale Handeln im Sinne der beiden genannten Aspekte im Voraus unrealistisch erscheinen.

Versteht man Diskurse etwas unabhängiger vom Alltag, dann öffnet sich nicht nur die Möglichkeit der Kritik an gegebenen Zuständen, sondern auch ein vielversprechendes emanzipatorisches Potential. Wird nämlich von der plausiblen Annahme einer Wechselwirkung zwischen Diskurs und Alltag ausgegangen, dann haben die Umgangsformen im Diskurs eine Vorbildfunktion für den täglichen zwischenmenschlichen Umgang. Daher wird in der Folge eingehender auf den Realtypus der Kommunikationsgemeinschaft eingegangen, der von theoretischen Differenzen unterschiedlicher Autoren der Diskurs- und Dialogethik abstrahieren darf und kann. Die Konzentration auf die Umsetzungsproblematik klammert auch die Schwierigkeit aus, dass der total herrschaftsfreie Diskurs hochgradig ineffizient ist.

Um die ideale Sprechsituation in der Praxis umsetzen zu können, sind spezifische persönliche Freiheitsrechte notwendig. Ohne diese Rechte ist die autonome Selbstbestimmung nicht denkbar. Das Rechtssystem einer rationalen Konfliktlösung beginnt mit dem Recht auf subjektive Handlungsfreiheiten und „endet mit der rechtlichen Institutionalisierung von Bedingungen für eine diskursive Ausübung der politischen Autonomie, mit der rückwirkend die zunächst abstrakt gesetzte private Autonomie rechtlich ausgestaltet werden kann. Daher kann das Demokratieprinzip nur als Kern eines Systems von Rechten in Erscheinung treten". Dieses Rechtssystem soll gemäss Habermas die folgenden notwendigen Rechte enthalten:

  1. „Grundrechte, die sich aus der politisch autonomen Ausgestaltung des Rechts auf das grösstmögliche Mass gleicher subjektiver Handlungsfreiheiten ergeben."

Zur konkreten Ausgestaltung und Ausübung dieser Grundrechte sind folgende beiden Kategorien von Rechten notwendig:

    2. „Grundrechte, die sich aus der politisch autonomen Ausgestaltung des Status eines Mitgliedes in einer freiwilligen Assoziation von Rechtsgenossen ergeben."

    3. „Grundrechte, die sich unmittelbar aus der Einklagbarkeit von Rechten und der politisch autonomen Ausgestaltung des individuellen Rechtsschutzes ergeben."

Da das Recht nur für einen sozial und zeitlich beschränkten Raum gelten kann, braucht es operationalisierbare Zugehörigkeitsprinzipien. So folgert Habermas: „Aus der Anwendung des Diskursprinzips ergibt sich, dass jeder vor der einseitigen Aberkennung der Angehörigkeitsrechte geschützt sein, aber das Recht haben muss, auf den Status eines Angehörigen zu verzichten." Diese drei Rechtskategorien regeln die Beziehungen auf grundsätzlicher Ebene. Daneben erachtet Habermas folgende weiteren Rechte mit höherem Konkretheitsgrad aufgrund pragmatischer Überlegungen als notwendig:

    4. „Grundrechte auf die chancengleiche Teilnahme an Prozessen der Meinungs- und Willensbildung, worin Bürger ihre politische Autonomie ausüben und wodurch sie legitimes Recht setzen."

    5. „Grundrechte auf die Gewährung von Lebensbedingungen, die in dem Masse sozial, technisch und ökologisch gesichert sind, wie dies für eine chancengleiche Nutzung der (1) bis (4) genannten bürgerlichen Rechte unter gegebenen Verhältnissen jeweils notwendig ist."

Damit ist erst eine Systematisierung von Rechten vollzogen, die bei der praktischen Umsetzung diskursethischer Postulate zu beachten ist. Über den Inhalt der Rechtskategorien ist jedoch wenig ausgesagt. Inhaltliche Überlegungen macht Robert Alexy im Rahmen der Theorie des praktischen Diskurses, die in der Folge darzustellen ist.

Die reale Sprechsituation unterscheidet sich von der idealen dadurch, dass sie Restriktionen der Wirklichkeit zugunsten der Realisierbarkeit des Diskurses in Kauf nimmt. Damit wird die ideale Sprechsituation als Konzept nicht etwa überflüssig. Vielmehr bleibt sie als regulatives Prinzip eine Orientierungsgrösse für die Gestaltung und Beurteilung der realen Sprechsituation. Die reale Sprechsituation kann anhand des Erfüllungsgrades der idealen Sprechsituation beurteilt werden, womit die Diskursethik an Praxisrelevanz gewinnt. Diskursethik ist nicht mehr die unrealistische Idealforderung, sondern die durchaus praktische Realforderung, die Wirklichkeit anhand des Massstabs der idealen Sprechsituation zu beurteilen und konstruktiv zu verbessern, wodurch die Kriterien rationaler Kommunikation auf der Ebene der Praxis (=reale Sprechsituation) operationalisiert werden. Allerdings ist zu beachten, dass es sich dabei nicht um die Operationalisierung der idealen Sprechsituation handelt, sondern um einen evolutionären Prozess der Verwirklichung möglichst rationaler Kommunikationsverhältnisse in der Praxis: „Wer nun aber versucht, eine Liste abschliessender, operationalisierter Massstäbe der rationalen Kommunikation deduktiv/analytisch aus dem ‘Diskursprinzip’ abzuleiten, der läuft wiederum in eine theoretische Sackgasse und setzt sich dann in der Tat der (in diesem Fall berechtigten) Kritik von Höffe aus, dass die Begründung des Diskursprinzips zirkelhaft sei. (...) Die regulative Idee der idealen Kommunikationsgemeinschaft lässt sich zwar in einem gewissen Mass durch die Angabe konkretisierender Grundnormen explizieren, jedoch nicht abschliessend operationalisieren; das ‘Diskursprinzip’ gibt keine ‘kommunikationsfrei’ gültigen Rationalitätskriterien her, mit deren Hilfe sich die ideale Kommunikationssituation sozialtechnologisch einholen liesse." „Der Versuch, eine Gesellschaft demokratisch einzurichten, ist deshalb nur als evolutionärer, selbstkontrollierter Lernvorgang der politischen Kommunikationsgemeinschaft vorstellbar."

Im Gegensatz zur idealen Sprechsituation sind Überlegungen zur realen Sprechsituation hinterfragbar; sie sind Gegenstand eines Metadiskurses. Demgemäss lassen sich sämtliche nun folgenden Ausführungen als Gegenstand eines Metadiskurses zur Gestaltung der realen Sprechsituation in der Unternehmung verstehen.

Das explizite Ausformulieren von Regeln hat den Zweck, die allgemeinen Vorstellungen von Diskursen in konkreten, regelgebundenen Forderungen zu präzisieren. Dadurch werden Massstäbe gewonnen, anhand deren Gesprächssituationen beurteilt werden können. Die praktischen Diskursregeln übernehmen als Gesamtsystem die Funktion einer Orientierungsgrösse. Diskursregeln sind dennoch kein Garant für den Konsens, denn unauflösbare Interessenkonflikte können einen Konsens dauerhaft verhindern. Ohne Konsens sind in solchen Fällen keine allgemein verbindlichen Beschlüsse möglich. Da die Diskursteilnehmer mit einer zur Diskussion stehenden Situation in der Regel unzufrieden sind, besteht jedoch so etwas wie ein Konsensdruck. Dieser Konsensdruck kann den Diskursprozess beschleunigen und Resultate trotz Interessenskonflikten herbeiführen.

Mit den Diskursregeln sind auch keine neuen Normen zu gewinnen, denn die Genese von Normen ist innerhalb der Diskursethik nicht möglich. So kann die Diskursethik nur Themen problematisieren, die übereinstimmend als Problembereich angesehen werden. „Positive Vorgaben über Weisen des ‘guten Lebens’ können deshalb in der Diskursethik nicht gemacht werden, weil davon ausgegangen wird, dass es zahllose verallgemeinerungsfähige Verhaltensweisen gibt, die niemals alle aufgezählt werden können". Die Regeln können lediglich eingesetzt werden, um vorgeschlagene Normen auf ihre Allgemeinverbindlichkeit hin zu überprüfen.

Obwohl es nicht einfach ist, Konsense zu erzielen und obwohl die Diskursethik aus sich heraus keine neuen Ideen generieren kann, haben Diskursregeln durchaus einen praktischen Wert. Diskursregeln dienen als Massstab für die Beurteilung der Verbindlichkeit von Entscheidungen (Normen) für Entscheidungsadressaten (Normadressaten). Je vollständiger die Diskursregeln eingehalten werden, desto verbindlicher sind die entsprechenden Normen. Ohne Diskursregeln entfiele ein solcher Massstab und jede Norm hätte einen gleichrangigen Verpflichtungsgrad. Sich widersprechende Normen wären nicht einschätzbar und ihre Durchsetzung demzufolge der Willkür preisgegeben.

Zur Bestimmung von Diskursregeln ist von den allgemeinen Prinzipien rationaler Kommunikation auszugehen. Die beiden sehr allgemeinen Prinzipien sind zwar rational überzeugend, haben aber einen relativ geringen praktischen Nutzen. Sie sind zu generell, um auf konkrete Diskurse angewendet werden zu können. Je konkreter aber die Diskursregeln ausformuliert werden, desto mehr können auch die Diskursregeln selbst wieder hinterfragt werden. Im Extremfall können die Diskursregeln so genau ausformuliert werden, dass das Diskursergebnis im voraus festgelegt ist. In diesem Fall muss nicht das Diskursergebnis auf dessen Rationalität hin überprüft werden, sondern die zugrundeliegenden Diskursregeln selbst. Zwischen Spezifizierungsgrad und dem praktischen Nutzen der Regeln besteht demnach ein Spannungsverhältnis. Je grösser der Spezifizierungsgrad, desto weniger nützen die Regeln im konkreten Fall, weil die Regeln selbst wieder diskutiert werden müssen.

Das zu erarbeitende Regelsystem für den betrieblichen Diskurs wird in Anlehnung an Robert Alexy aufgebaut. Robert Alexy hat ein umfassendes Regelsystem praktischer Diskurse im Hinblick auf den juristischen Diskurs entwickelt. Ergänzt wird das Regelwerk durch spezifisch unternehmensorganisatorische Überlegungen im darauffolgenden Abschnitt.

Bevor ein Regelwerk des rationalen betrieblichen Diskurses entwickelt werden kann, muss auf die Bedingungen rationalen Argumentierens eingegangen werden. Es handelt sich zwar bei den folgenden Bedingungen ebenfalls um Regeln, ihre Einhaltung kann aber nur an den konkreten Handlungen der Diskutierenden überprüft werden. Es sind Verhaltensmaximen, denen sich jede Person guten Willens verpflichtet fühlen sollte. Trotzdem handelt es sich dabei um Normen, die häufig nicht befolgt werden und deren Befolgung auch die Diskursethik nicht herbeiführen kann, obwohl sie grundsätzlich - wie jede andere Theorie menschlichen Handelns - darauf angewiesen ist. Gemäss Jürgen Habermas müssen folgende Bedingungen in verständigungsorientierten Kommunikationsprozessen erfüllt sein:

  1. Verständlichkeit

    Die Argumente müssen verständlich sein (korrekte Übertragung der Argumente).

  1. Wahrheit

    Die Argumente müssen wahr sein (Stringenz der Argumentation und Validität der Aussagen).

  1. Wahrhaftigkeit

    Die Argumente müssen wahrhaftig sein (Ehrlichkeit der Aussagen in bezug auf Meinungen, Wünsche, Absichten, Gefühle).

Diese Grundregeln sind „Bedingung der Möglichkeit jeder sprachlichen Kommunikation, in der es um Wahrheit oder Richtigkeit geht". Sie heissen Grundregeln wegen ihres elementaren Charakters. Grundregeln beziehen sich direkt auf die Bedingungen rationaler Kommunikation und haben demnach dafür zu sorgen, dass alle potentiellen Teilnehmer eines Diskurses die gleichen Chancen haben, kommunikative, repräsentative und regulative Sprechakte zu verwenden. Robert Alexy erachtet, unter Bezugnahme auf führende Kommunikationsethiker, die folgenden Regeln als grundlegend:

  1. Logik

    Kein Sprecher darf sich widersprechen."

  1. Aufrichtigkeit

    „Jeder Sprecher darf nur das behaupten, was er selbst glaubt."

  1. Universalität und Konsistenz

    „Jeder Sprecher, der ein Prädikat F auf einen Gegenstand a anwendet, muss bereit sein, F auch auf jeden anderen Gegenstand, der a in allen relevanten Hinsichten gleicht, anzuwenden."

  1. Hare’sches Universalisierbarkeitsprinzip

    „Jeder Sprecher darf nur solche Wert- und Verpflichtungsurteile behaupten, die er in allen Situationen, die der, in der er sie behauptet, in allen relevanten Hinsichten gleich sind, ebenfalls behaupten würde."

  1. Gemeinsamkeit des Sprachgebrauchs

    „Verschiedene Sprecher dürfen den gleichen Ausdruck nicht mit verschiedenen Bedeutungen benutzen."

Etwas konkreter formuliert es Jürgen Backhaus, der folgende Bedingungen für den rationalen Diskurs als konstitutiv erachtet:

  1. Verfahrenskriterien nach Backhaus

      1. Alle Betroffenen müssen am Diskurs beteiligt sein.

      2. Die Einigung muss argumentativ erfolgen und einem Konsens aller entsprechen.

      3. Alle Beteiligten müssen gleiche Chancen haben (Abstinenz von Machtausübung).

      4. Die Argumentation muss zwanglos erfolgen (keine Persuasion).

      5. Den Argumenten muss unbeschränkte Information zugrunde liegen.

      6. Die Beteiligten müssen kommunikativ kompetent sein.

  1. Verhaltenskriterien nach Backhaus

Die Vernunftregeln definieren die wichtigsten Bedingungen für die Vernünftigkeit von Diskursen. Die Regeln geben „ein negatives hypothetisches Kriterium für die Richtigkeit normativer Aussagen". Wenn sie nicht erfüllt sind, ist der Diskurs nicht rational und folglich nicht normativ bindend. Als positives Kriterium hingegen sind sie problematischer. Es ist erstens nie sicher, ob die Kriterien wirklich erfüllt sind, zweitens widersprechen sich die Regeln untereinander und schliesslich ist ein gewisser institutioneller Zwang nicht zu vermeiden. Daher kann niemals schlüssig bestimmt werden, ob die Vernunftregeln erfüllt sind. Es ist hingegen ziemlich leicht festzustellen, wenn die Kriterien nicht erfüllt sind. Kann bei einem Diskursprozess nachgewiesen werden, dass er gegen eine oder mehrere Vernunftregeln verstösst, so erfüllt das Diskursresultat die Bedingungen der Rationalität und damit Verallgemeinerbarkeit nicht.

Die Vernunftregeln oder Freiheitsregeln gründen auf der allgemeinen Einsicht, dass jede Behauptung auch begründet werden muss. Diese allgemeine Begründungsregel formuliert Alexy folgendermassen:

  1. Allgemeine Begründungsregel

    „Jeder Sprecher muss das, was er behauptet, auf Verlangen begründen, es sei denn, er kann Gründe anführen, die es rechtfertigen, eine Begründung zu verweigern."

Auf dieser ersten Einsicht bauen die folgenden Freiheitsregeln auf, die als Minimalrechte in jeder als rational zu bezeichnenden Diskussion erfüllt sein müssen:

  1. Eintrittsregel

    „Jeder, der sprechen kann, darf an Diskursen teilnehmen", folglich gilt:
    a) „Jeder darf jede Behauptung problematisieren"
    b) „Jeder darf jede Behauptung in den Diskurs einführen"
    c) „Jeder darf seine Einstellungen, Wünsche und Bedürfnisse äussern"

  1. Zwangsfreiheitsregel

    „Kein Sprecher darf durch innerhalb oder ausserhalb des Diskurses herrschenden Zwang daran gehindert werden, seine in (1) und (2) festgelegten Rechte wahrzunehmen."

Mit den Grundregeln und Vernunftregeln ist sichergestellt, dass jeder Betroffene jede ihn betreffende Entscheidung mitgestalten kann. Er kann jedes Votum in Frage stellen und jede Begründung kritisieren. Damit sind ihm Mittel in die Hände gelegt, die jede Entscheidung verhindern können. Das widerspricht nicht nur der Vernunft, sondern auch dem Sinn der Kommunikation. Um solches Verhalten einzuschränken, sind daher Regeln für das Äussern von Zweifeln notwendig. „Es stellt sich damit die für Diskurse sehr wichtige Frage nach dem Ausmass und der Verteilung von Argumentations- oder Begründungslasten." Der Gefahr stetigen Nachfragens begegnet Robert Alexy mit folgenden Argumentationslastregeln:

  1. „Wer eine Person A anders als eine Person B behandelt, ist verpflichtet, dies zu begründen."
  2. „Wer eine Aussage oder Norm, die nicht Gegenstand der Diskussion ist, angreift, muss hierfür einen Grund angeben."
  3. „Wer ein Argument angeführt hat, ist nur bei einem Gegenargument zu weiteren Argumenten verpflichtet."
  4. „Wer eine Behauptung oder eine Äusserung über seine Einstellungen, Wünsche oder Bedürfnisse in den Diskurs einführt, die nicht als Argument auf eine vorangegangene Äusserung bezogen ist, hat auf Verlangen zu begründen, weshalb er diese Behauptung oder diese Äusserung einführt."

Damit wird die Gefahr endlosen Diskutierens eingeschränkt und Störer sind angehalten, ihre Störung auf rationalen Gründen zu etablieren.

Wie kann nun eine Behauptung konkret begründet werden? Die Formen der Begründung nennen wir Argumentformen. Gemäss Robert Alexy lassen sich Aussagen auf zwei Arten begründen. Einerseits unter Bezugnahme auf eine Regel und andererseits mit dem Hinweis auf deren Folgen. Zwischen diesen beiden Begründungswegen besteht eine enge Verwandtschaft. Der Hinweis auf die Folgen einer Aussage setzt voraus, dass die Folgen beurteilt werden können. Diese Folgen wiederum werden anhand einer Regel als „gut" oder „schlecht" beurteilt. Damit kann die Begründung durch den Hinweis auf Folgen analog einer Begründung unter Bezugnahme auf Regeln aufgefasst werden. Beide Begründungswege setzen voraus, dass die Bedingungen einer konkreten Regel erfüllt sind. Sind diese Bedingungen erfüllt, dann ist die Regel auf den Gegenstandsbereich anzuwenden. Folglich lässt sich jede Argumentform auf folgenden Grundtypus reduzieren:

  1. Die Bedingung (G) der Regel R ist erfüllt
  2. Die Regel R macht eine normative Aussage
  3. Die Behauptung N wird unter Bezugnahme auf R unter der Bedingung G begründet

In Robert Alexys Begriffen:

Hierzu ein Beispiel: G = Hans entnimmt einen „Schoggiriegel" dem Regal und verlässt den Laden ohne zu bezahlen. Dieses Verhalten wird „stehlen" genannt; R = stehlen ist verboten; folglich: N = das Verhalten von Hans ist verboten. Analog verhielte es sich mit dem Hinweis auf die Folgen von Diebstahl.

Mit dieser generellen Einsicht zu Argumentationsformen allgemeiner Aussagen ist mehr gewonnen, als auf den ersten Blick ersichtlich ist. Setzt man voraus, dass gewisse Regeln in der Gesellschaft unhinterfragt gelten, dann sind Argumentstrukturen, die auf solche Regeln zurückgehen, stets endlich. Der Beweis der Endlichkeit praktischer Diskurse ist für die Umsetzung im Betrieb notwendig. Insbesondere stellt sich die Frage, wie lange die Diskurse dauern. Dies ist in bezug auf die vorliegende Argumentation eindeutig zu beantworten. Je mehr Regeln unhinterfragt gelten, desto kürzer verlaufen die Diskurse. Lange Diskurse sind demnach Resultat grosser Interessenkonflikte oder eines geringen Basiskonsenses über zugrundeliegende Regeln und damit gleichzeitig ein Hinweis auf die Notwendigkeit von Diskursen. So ist zu erwarten, dass bei der Einführung von Diskursen in neuen Gegenstandbereichen zuerst lange Diskurse zu beobachten sind, die mit der Zeit immer kürzer und konfliktarmer werden, während sich gleichzeitig der Basiskonsens zusehends verbreitert.

Folgende Regeln beschreiben meines Erachtens die erlaubten Argumentformen allgemeiner Begründungen:

  1. Jede Behauptung muss unter Bezugnahme auf eine Regel begründet werden.
  2. Bei jeder Behauptung muss bewiesen werden, dass die zugrundeliegende Regel anwendbar ist.

Zwischen den Regeln sind Widersprüche unvermeidlich. Folglich ist es notwendig, Mechanismen zu entwickeln, um Konflikte widersprüchlicher Regeln aufzulösen. Welche Regeln anderen vorgehen wird in sogenannten Vorrangregeln erfasst. Diese Vorrangregeln können absolut gelten oder nur unter bestimmten Voraussetzungen greifen. Vorrangregeln sind wie normale Regeln zu begründen. Es versteht sich von selbst, dass in Diskursen oft auch Regeln in Frage gestellt werden. Daher ist es notwendig, dass sich die Diskursteilnehmer über die herrschenden Regeln im Klaren sind oder zumindest ins Klare versetzt werden können. Wird eine solche geltende Regel kritisiert, dann erfolgen die Begründungen wieder unter Bezugnahme auf die allgemeinen Argumentformen.

Es ist schon hilfreich, wenn die Argumentformen in praktischen Diskursen befolgt werden und etwa auf rhetorische Mittel möglichst verzichtet wird. Der Hinweis, dass Schmeicheleien, Anschuldigungen, entwaffnender Humor oder Pauschalurteile in rationalen Argumentationen keine Hilfe sind, kann nur durch den Verweis auf Argumentformen erfolgen. Konkrete Inhaltsangaben, wie zum Beispiel die Argumentation aufzubauen ist, sind dadurch aber noch nicht gegeben. Wichtig ist im Anschluss an die Argumentformen festzuhalten, dass nur ein geringer Teil der Regeln diskutiert werden muss, denn ein Grossteil der Regeln ist normalerweise anerkannt. Es geht oft nur um konkrete Einzelfragen, die trotz unterschiedlicher Auffassungen gemeinsam und im Konsens gelöst werden sollen. In diesem Sinne soll mit Peter Ulrich postuliert werden:

    „Soviel Konsens wie (fairerweise) nötig, soviel Dissens und Individualismus wie (attraktiverweise) möglich!"

Das Verallgemeinerbarkeitsprinzip ist von vielen Autoren untersucht worden und hat demzufolge mehrere Ausprägungen, die jeweils unterschiedliche Aspekte berücksichtigen und betonen. Die hier festgehaltenen Formen basieren auf den Gedanken von Hare und Alexy und werden aufgeführt, ohne dass in eine vertiefte Analyse eingetreten werden muss.

Formen des Verallgemeinerbarkeitsprinzips:

  1. Hare

    „Jeder muss die Konsequenzen der in einer von ihm behaupteten normativen Aussage vorausgesetzten Regel für die Befriedigung der Interessen einer jeden einzelnen Person auch für den hypothetischen Fall akzeptieren können, dass er sich in der Situation dieser Person befindet."

  1. Alexy

    „Die Konsequenzen jeder Regel für die Befriedigung der Interessen eines jeden einzelnen müssen von allen akzeptiert werden können." Kürzer: „Jeder muss jeder Regel zustimmen können."

Da die Trennlinie zwischen verallgemeinerbaren Entscheidungen und nicht-verallgemeinerbaren Entscheidungen nicht eindeutig gezogen werden kann, muss für den praktischen Diskurs zumindest ein Rangordnungsprinzip festgehalten werden, das etwa wie folgt lauten könnte:

  1. Je besser eine Regel oder ein Verhandlungsgegenstand (Entscheidung, Norm, Verhaltensweise) verallgemeinert werden kann, desto stärker ist ihre argumentative Kraft gegenüber anderen Regeln und Entscheiden.
  2. Eine Regel ist umso verallgemeinerbarer, je mehr Betroffene die freie Zustimmung zur Regel faktisch erteilt haben oder vernünftigerweise erteilen müssten oder je mehr Betroffenen die Konsequenzen allgemein zugemutet werden können.

Es ist eine allgemeine Beobachtung, dass Diskussionen endlos sein können. Zu lange Sitzungen demotivieren und senken die Diskussions- und Aufnahmefähigkeit. Daher sind für das Funktionieren des Diskurses Abbruchmechanismen festzulegen, die es erlauben, zwischen verschiedenen Diskursebenen zu wechseln. Abbruchgründe wären zum Beispiel hängige Tatsachenfragen, sprachliche Probleme oder Metadiskursfragen. In solchen Situationen ist es notwendig, den aktuellen Diskurs abbrechen zu können, um in andere Formen des Diskurses zu wechseln. Es sind folgende Übergangsregeln festzuhalten:

  1. „Es ist jederzeit jedem Sprecher möglich, in einen theoretischen (respektive empirischen) Diskurs überzugehen."
  2. „Es ist jederzeit jedem Sprecher möglich, in einen sprachanalytischen Diskurs überzugehen."
  3. „Es ist jederzeit jedem Sprecher möglich, in einen diskurstheoretischen Diskurs überzugehen."

Darüber hinaus sollte es gemäss Alexy auch Regeln des vernünftigen Vermutens geben. Regeln des vernünftigen Vermutens werden von ihm aber keine angegeben. Weil Regeln niemals sicher sein können, sind solche Regeln gleich zu behandeln wie scheinbar „gesicherte" Regeln. Daher ist der Bezug auf eine Regel auch nie ein letzter Grund, sondern steht immer bis zu einem gewissen Grade zur Disposition. Es wird sich im Verlauf der Arbeit zeigen, dass folgende Regel des vernünftigen Vermutens zu postulieren ist:

    1. Wird eine Vermutung von einer Mehrheit der Betroffenen gestützt, dann ist sie im Diskurs bis auf weiteres als gesichert zu betrachten.

Zusammen mit der Möglichkeit, jederzeit ein Diskursergebnis wieder aufnehmen und neu diskutieren zu können, ist diese Regel als unproblematisch zu betrachten. Unter der Annahme einer konstruierten Realität, ist diese Regel sogar Voraussetzung jeglicher Interaktion. Würde eine Vermutung nicht solange gelten, bis sie widerlegt wird, wäre ein faktisches Zusammenleben gar nicht denkbar.

      2.1.4 Beurteilung des praktischen Diskurses

Nachdem der praktische Diskurs mit Bezugnahme auf die Autoren der Diskursethik beschrieben worden ist, geht es in der Folge darum, den weitaus konfliktreicheren Schritt der Konkretisierung des betrieblichen Diskurses zu wagen. Wird der praktische Diskurs in der Unternehmung praktiziert, dann wird sofort bewusst, dass es ihn in der oben postulierten Form realistischerweise nicht geben kann. Das Hauptproblem bei der Umsetzung liegt in den Diskursregeln selbst. Diskursregeln sind nicht in gleicher Weise konstitutiv für eine bestimmte Situation wie zum Beispiel die Spielregeln eines Gesellschaftsspiels oder die Gesetze eines Rechtssystems, so dass Diskursregeln nicht in gleicher Weise wie Spielregeln überprüft werden können. Während Spielregeln ausschliesslich auf das äussere, tatsächliche Verhalten der Spieler abstellen, betreffen Diskursregeln die Motive und inneren Werte der Diskursteilnehmer, die sich nie endgültig überprüfen lassen. Die einzige Kontrollmöglichkeit besteht in der Beobachtung späterer Handlungen, denn erst aufgrund der tatsächlichen Handlungen lassen sich Rückschlüsse auf Motive und Absichten ziehen. Und weil sich erst aufgrund tatsächlicher Handlungen das Einhalten der Diskursregeln in einem konkreten Diskurs bestimmen lassen, ist die Umsetzung rationaler Diskurse stark auf die Praxis angewiesen.

In der Praxis stimmen die faktischen Handlungen mit den Äusserungen im Diskurs dann überein, wenn den Diskursteilnehmern in den Diskursen möglichst grosse Freiheiten eingeräumt werden. Denn nur freie Diskursteilnehmer äussern Handlungsabsichten wahrheitsgetreu. Von der Wahrheit abweichende Äusserungen wäre in freien Diskursen entweder willkürlich und damit irrational oder den eigenen Interessen zuwiderlaufend und demzufolge ebenfalls unvernünftig. Je eingeschränkter die Handlungsfreiheit des Individuums jedoch ist, desto wahrscheinlicher sind im Diskurs unwahre Äusserungen und falsche Argumente. Dabei ist zu beachten, dass die Handlungsfreiheit sämtliche Erwägungen miteinbezieht, die der Diskursteilnehmer bei seiner Interessenverfolgung beachtet. Freiheit im Diskurs heisst demnach die Möglichkeit, die eigenen Interessen unabhängig von Entscheidungen anderer Diskursteilnehmer verfolgen zu können, wobei der Grad dieser Unabhängigkeit gegenüber anderen Interessen direkt von der Situation ausserhalb der Diskurse abhängt. Alle Sach- und Interessenlagen, alle Fakten und Bedürfnisse stehen damit in mehr oder weniger direktem Einfluss auf die zu untersuchende Diskurssituation. Folglich sind diese Kontingenzfaktoren praktischer Diskurse näher zu untersuchen.

Wenn davon ausgegangen wird, dass sich die Diskursteilnehmer rational verhalten, also ihre Aussagen aufgrund der menschlichen Logik begründen, dann hängt ein Diskussionsergebnis direkt von der äusseren Situation und von der Interessenlage der Teilnehmer ab. Während die rational motivierte Interessenlage jedes Diskursteilnehmers als gegeben zu betrachten ist, übt die im System vorhandene soziale Macht auf den Kommunikationsprozess einen wesentlichen Einfluss aus. Daher ist in der Folge zu prüfen, welche Machtverhältnisse in produktiven sozialen Systemen in der Regel vorherrschen und wie diese Verhältnisse aus kommunikativ rationaler Perspektive zu beurteilen sind.

Nachdem die Idee praktischer Diskurse in Unternehmungen geklärt ist, ist die Situation zu analysieren, innerhalb derer diese Diskurse verwirklicht werden sollen. Diese Frage wird in der Diskursethik allerdings wenig diskutiert, da sie sich ihrem Auftrag gemäss nicht um sozialtechnische Fragen kümmert: „Welche Randbedingungen Diskurse in Unternehmen (...) be- oder gar verhindern könnten, wird innerhalb der unternehmensethischen Diskussion eher selten untersucht." Dabei stellt Oppenrieder richtigerweise fest: „Für die Umsetzung einer Unternehmensethik wird dabei von besonderer Relevanz sein, dass sich deren Steuerungsfunktion im Rahmen von primär auf ökonomische Ziele ausgerichteten, stark arbeitsteiligen (Gross-) Organisationen zu vollziehen hat." Die betriebliche Demokratieforschung kennt aufgrund solcher Überlegungen folgende Barrieren der Umsetzung diskursiver Vernunft:

  1. Zeitliche Restriktionen
  2. Emotionale Intensität (emotionale Überforderung in Stressituationen)
  3. Nichtdemokratische Gewohnheiten und Werte
  4. Umweltfaktoren (externer Druck)
  5. Individuelle Unterschiede (Gleichheitsgrundsatz ist schwierig durchzusetzen)

Andere Autoren nennen als Rahmenbedingung und faktische Voraussetzung für Mitbestimmung und Partizipation:

  1. Privates Eigentum an Produktionsmitteln
  2. Marktwirtschaft
  3. Starke Gesetzgebung (Streikrecht, usw.)
  4. Rascher technologischer Wandel, insbesondere Computerisierung

Es liegt auf der Hand, dass Diskurse in derartigen Systemen nicht ohne weiteres den Regeln des allgemeinen praktischen Diskurses entsprechen. Der konkrete betriebliche Diskurs ist demnach noch viel weniger ideal als der von Alexy untersuchte juristische Diskurs. Die Einschränkungen in Unternehmungen können nach Peter Ulrich in technische und politische Restriktionen eingeteilt werden.

„Als ‘technisch’ können solche Einschränkungen des Vernunftprinzips gelten, die unabhängig von einer spezifischen Gesellschaftsordnung als ‘natürliche’, universal unvermeidbare Eigenschaften der kollektiven Lebensform des Menschen zu betrachten sind." Reese-Schäfer und Schuon nennen in diesem Sinne exemplarisch:

  1. Endliche Redezeit
  2. Beschränkte Aufmerksamkeit
  3. Diskursiver Ausschluss gewisser Gegenstände (es kann nicht gleichzeitig über alles diskutiert werden)
  4. Tradierte Rituale (Kaffeepausen; Termine)
  5. Vorrecht des Sprechenden und rhetorische Gewandtheit

Darüber hinaus ist zu vermuten, dass der Diskurs als Prozess der Entscheidungsfindung nur in vergleichsweise kleinen Gruppen funktioniert, denn herrschaftsfreier Diskurs aller mit allen ist hochgradig ineffizient. Je mehr unsere Gespräche das Ideal verkörpern, desto ineffizienter werden sie. Es ist ferner darauf zu achten, dass der Diskurs nicht verbürokratisiert wird. Die Beispiele gescheiterter demokratischer Wirtschaftsreformen im ehemaligen Jugoslawien und in Burma verweisen darauf, dass eine zu formelle Konzeption demokratischen Regierung unter Umständen selbstzerstörend wirken kann.

Während technische Restriktionen für die Rationalität des Diskurses nur von untergeordneter Bedeutung sind und prinzipiell behoben werden können, schränken politische Restriktionen die Legitimität des Diskursresultates in bedeutender Weise ein. Politische Restriktionen sind solche, die den Diskurs im Hinblick auf die vertretenen Interessen einschränken und damit eine machtbedingte Verzerrung bedeuten. Politische Restriktionen wären zum Beispiel:

  1. Dominanz ökonomischer Interessen

    Alle in einer Unternehmung beschäftigten Angestellten und die meisten übrigen Anspruchsgruppen verfolgen eine klare Erwerbsabsicht. Zeit, Geld und Konkurrenz sind daher zentrale Momente für die Gestaltung des betrieblichen Diskurses. Selektionskriterium ist infolgedessen weniger die Betroffenheit, als vielmehr die ökonomische Effizienz, was zur Folge hat, dass ökonomisch schwache oder uninteressante Gruppen, die zum Beispiel soziale oder ökologische Anliegen vertreten, in betrieblichen Entscheidungsprozessen untervertreten sind.

  1. Systematische Untervertretung der Arbeitnehmer

    Die meisten Unternehmen sind hierarchisch organisiert und die meisten Mitarbeiter denken in Hierarchien. Macht, Prestige, Seniorität und Profilierung müssen daher in Diskursen mitberücksichtigt werden. Es ist festzustellen, dass die Entscheidungstragweite mit wachsender Hierarchie zunimmt, was zur systematischen Untervertretung hierarchisch tieferer Organisationsmitglieder führt. Es handelt sich hierbei um eine vergleichsweise problematische Tatsache, denn die Angehörigen der unteren hierarchischen Ebenen fallen in der Regel anzahlmässig stark ins Gewicht.

  1. Wissens- und Informationsvorsprung des Managements

    Die in Unternehmungen zu berücksichtigenden Betroffenen entsprechen in etwa dem Durchschnitt der Bevölkerung in Ausbildung und Erziehung. Es kann also nicht wie etwa im politischen, wissenschaftlichen oder juristischen Diskurs auf eine ausserordentliche Kompetenz rekurriert werden. Dieser Punkt führt dazu, dass Konfliktparteien intellektuell und rhetorisch völlig unterschiedlich ausgestattet sein können, was das Diskursresultat verzerrt und die Diskursrationalität beeinträchtigt.

  1. Betriebsgeheimnis als Informationsblockade

    Im Wettbewerb stehende Unternehmen halten gewinnrelevante Entscheidungen soweit wie möglich geheim, um sich Wettbewerbsvorteile zu verschaffen. Solche Themen haben die Tendenz von bedeutender Tragweite zu sein und sollten im Hinblick auf die rationale Kommunikation allen Betroffenen möglichst zugänglich gemacht werden. Im übrigen ist dieser Punkt nicht nur aus diskursethischer Sicht zur Legitimation der Unternehmung zu fordern, sondern gehört ebenfalls zu den Funktionsbedingungen der Wettbewerbstheorie.

  1. Eigentum als Diskussionsblockade

    Konflikte zwischen Eigentumsrechten und Menschenrechten sind im Hinblick auf das Betroffenheitsprimat unvermeidlich. Es ist normalerweise so, dass sich in der Unternehmung die Eigentumsrechte gegenüber den Menschenrechten durchsetzen. Angestellte haben weder eine Privatsphäre, noch die Meinungsäusserungsfreiheit und nicht einmal die Niederlassungsfreiheit. Sie sind zudem existentiell vom Arbeitgeber abhängig und unterliegen so generell den eigentumsbasierten Weisungsrechten.

Gewiss liesse sich diese Liste noch weiterführen. Wichtig ist im vorliegenden Zusammenhang jedoch weniger die Vollständigkeit der Liste, als vielmehr die allgemeine Einsicht, dass rational motivierte Kommunikationsprozesse in Unternehmen an den vorhandenen Machtstrukturen scheitern dürften.

Im Prinzip ist nur in politischen Fragen Einigkeit zu erzielen, technische Fragen hingegen können analytisch-wissenschaftlichen Untersuchungen zugänglich gemacht werden: „Es sind deshalb Kriterien zu bestimmen zur Abgrenzung eines Bereichs von (vorwiegend) ‘technischen’ Fragen, die der elitär-administrativen Bearbeitung, also dem Bürokratieprinzip, vorbehalten bleiben können - dies auf sämtlichen institutionellen Ebenen, gerade auch innerhalb der Unternehmungen". Die Trennung gestaltet sich jedoch äusserst schwierig, so dass jede Abgrenzungsentscheidung sofort in politischen Diskussionen münden dürfte. Daher erscheint es sinnvoll, auf eine Trennung ganz zu verzichten und davon auszugehen, dass alle Entscheidungen, über die Betroffene zu sprechen bereit sind, politische Entscheidungen darstellen. Es ist vernünftigerweise davon auszugehen, dass sich Diskursteilnehmer nur in Fragen treffen, die für sie genügend wichtig sind und auf diese Weise als politisch qualifiziert werden können.

Eine definitive Abgrenzung zwischen technischen und politischen Fragen ist ebenso wenig möglich wie die Abgrenzung zwischen Markt und Politik. Prinzipiell ist alles Politik und der Markt darf sich nur innerhalb politischer Grenzen entfalten. Eine Abgrenzung bedeutet in der Praxis immer eine Entscheidung darüber, „welchen Personengruppen bestimmte externe Effekte zugemutet werden sollen und welchen nicht". Analog ist „auch eine allgemein akzeptierbare Begründung für eine ganz konkrete Koalitionsabgrenzung in einer pluralistischen Unternehmensverfassung bei realistischer Betrachtung des Problems kaum denkbar". In bezug auf betriebliche Restriktionen ist zusammenfassend festzuhalten:

  1.  
  2. Nur die generelle Öffnung des Diskursprozesses gegenüber allen Themen löst die Klassifizierungsproblematik zwischen technischen und politischen Fragen.
  3. Zur Umsetzung des Diskurses ist die Machtproblematik in Unternehmungen und deren Auswirkungen auf den Rationalitätsgrad von Entscheidungen näher zu analysieren.

Es stellt sich zunächst die Frage, ob Zwang in Diskursen überhaupt zulässig ist. Robert Alexy bejaht diese Frage mit Bestimmtheit: „Die Idee des Diskurses ist nicht nur mit einer die Freiheit des Diskutierens einschränkenden Organisation vereinbar. Sie widerspricht auch nicht jeder Ausübung von Zwang." Auf diese Weise kann die totale Herrschaftsfreiheit zugunsten einer legitimierten Herrschaft aufgegeben werden. Dieser Schluss ist auch direkt aus der Tatsache des praktischen Diskurses zu begründen. Der praktische Diskurs, wie er oben entworfen worden ist, gründet auf der Idee eines konkreten und konsistenten Regelwerkes, welches irrationale Diskursformen ausschliesst. Dieser Ausschluss ist aber an sich bereits ein Zwang. Demzufolge ist der Zwang untrennbar mit jedem Massstab rationaler Argumentation verbunden. Ohne Zwang wäre ein Messen gar nicht möglich. Erst der potentielle Ausschluss nicht akzeptierter Erscheinungsformen ermöglicht die Definition und das Erkennen des Richtigen.

Dasselbe gilt auch für die Umsetzung der Diskursergebnisse. „Zwang zur Einhaltung der Regeln ist schon deshalb erforderlich, damit Diskurse nicht folgenlos bleiben." Zwang ist in also Diskursen erlaubt, sofern er aufgrund tatsächlicher Restriktionen notwendig ist, um dem Konzept praktischer und rationaler Diskurse näher zu kommen oder um Diskursergebnisse verbindlich zu machen. Zwang kann nur aus einer Position der Macht heraus ausgeübt werden. Macht ist gemäss Max Weber die „Chance, innerhalb einer sozialen Beziehung den eigenen Willen auch gegen Widerstreben durchzusetzen".

Neben dem Weberschen Machtbegriff gibt es eine ganze Reihe anderer Definitionen von Macht. So definiert Hanah Arendt kommunitäre Macht als die gemeinsame Fähigkeit zum gemeinsam Handeln. Macht ist damit ein kollektives Gut, das nicht als Überlegenheit des einen über den anderen verstanden wird, sondern die Grundlage des Zusammenlebens bildet. Diesem Begriff schliesst sich auch Habermas an durch die Unterscheidung in „Gewalt als Resultat strategischen Handelns, legitime Macht als Resultat von in der Lebenswelt verankerten kommunikativen Handlungszusammenhängen und Herrschaft, als einerseits institutionalisierte legitime Macht und andererseits strukturelle Gewalt". Der von Habermas vorgeschlagene Machtbegriff ist in dem Sinne normativ, als er Macht als Grundlage des ethisch legitimierten Handelns versteht. Macht hat damit derjenige, der Moralität für sich in Anspruch nehmen kann. Macht beschreibt demnach nicht aktuelle Machtstrukturen, sondern ethisch legitime (gesollte) Machtstrukturen: „Die Theorie praktischer Diskursivität (zu der die normative Theorie der Diskursethik gehört) verhilft (...) zur Anerkennung der Macht, welche die Bürger haben, ihre politische Welt zu gestalten, und sie schlägt Wege vor, wie die Bürger diese Macht in verantwortlicher Weise gebrauchen können."

Dieses Machtverständnis steht der allgemeinen Auffassung der Alltagssprache diametral gegenüber, die Macht im Weberschen Sinne versteht:

Macht wird im Weberschen Sinne verstanden als die Möglichkeit eines Diskursteilnehmers, das Diskursresultat auf nicht argumentativ-rationale Weise zu beeinflussen.

Das Webersche deskriptive und nicht normative Machtverständnis bildet die Grundlage der vorliegenden Arbeit, weil es nicht nur intuitiv besser verstanden wird, sondern für die Umsetzung der rationalen Kommunikation in der Unternehmung auch besser geeignet ist. Ein analoges Verständnis unterliegt gemäss Habermas in einem neueren Werk seinem Begriff der sozialen Macht. Soziale Macht ist das „Mass für die Möglichkeit eines Aktors, in sozialen Beziehungen eigene Interessen auch gegen das Widerstreben anderer durchzusetzen". Jürgen Habermas interessiert sich in seinen Arbeiten gleichwohl weniger für die soziale Macht oder deren bürokratisches Pendant, die administrative Macht, als vielmehr für die kommunikative Macht, welche auf dem kommunitären Begriffsverständnis von Hannah Arendt aufbaut.

Bei der hier interessierenden praktischen Umsetzung stellt sich demzufolge die Frage, wie Macht in einer Unternehmung konkret aufgebaut werden kann. Hierzu vermag die angewandte betriebswirtschaftliche Forschung von Herb Bisno einen Beitrag zu leisten. Bisnos Ziel war die Definition und Kategorisierung allgemeiner Machtquellen in sozialen Systemen, die er unter Bezugnahme auf die beiden bedeutenden Machttheoretiker French und Raven wie folgt formuliert:

  1. „coercive - the capacity to ‘punish’, to deprive, to frustrate, and to raise ‘costs’ to an unacceptable level."
  2. „reward - the capacity for providing others with something they want or need (i.e., benefits)."
  3. „expert - the capacity to provide others with special skills and abilities. There is also the implication that the expert could withhold expertise, thus creating a type of ‘withholding’ power."
  4. „positional - the authority derived from filling an ‘official’ position; hence the ‘legitimated’ power residing in the role and prerogatives adhering to that position."
  5. „informational - the capacity to control (provide, restrict, channel) the flow of information, thus having the potential to provide advantages for some and to disadvantage others."
  6. „exchange - the potential to exact desired behaviors through the creation of an imbalance in exchange relationships, that is, creating a social or psychological debt by means of an unfulfilled obligation."
  7. „mobilizational - the capacity to generate and mobilize other people’s support for desired goals, hence increasing one’s own potential clout."
  8. „moral - the capacity to gain given objectives by invoking moral commitments held by other persons, or creating guilt in them by making them morally responsible to provide support or assistance."
  9. „personal power - personal characteristics (e.g., attractiveness, persuasiveness, ‘charisma’) that enable persons to affect the behavior of others in desired directions."

Die meisten beobachtbaren Machtdemonstrationen oder Beeinflussungsmassnahmen können in diese Kategorien eingeordnet werden. Die Vielfalt der hier illustrierten Machtquellen repräsentiert die Bedeutung von Macht und Einfluss in der Praxis. In der Unternehmung wird die Rationalität von Kommunikationsprozessen demnach stark durch die aktuelle Machtkonstellation in ihrer Rationalität beeinträchtigt. Diese Tatsache verunmöglicht rationale Verständigung in der Unternehmung aber nicht, da sie in der Praxis als Verhandlungsprozess zu verstehen ist, der unter aktuellen Machtkonstellationen zustande kommt: „Verhandlungsprozesse sind auf Situationen zugeschnitten, in denen soziale Machtverhältnisse nicht, wie es in rationalen Diskursen vorausgesetzt wird, neutralisiert werden können." Auf indirekte Weise kommt das Diskursprinzip auch in Verhandlungsprozessen zur Geltung: „Das Diskursprinzip, das einen zwanglosen Konsens sichern soll, kann deshalb nur indirekt zur Geltung gebracht werden, nämlich durch Verfahren, welche die Verhandlungen unter Fairness-Gesichtspunkten regulieren."

Damit lenkt sich das Interesse auf Verfahren und Strukturen und somit auf einen systemtheoretischen Machtbegriff. Das systemtheoretische Machtverständnis lokalisiert die Macht generell in den impliziten Eigenschaften von Strukturen und Rahmenbedingungen des sozialen Zusammenlebens und Zusammenarbeitens. Es wäre nun zu klären, wie die Macht ausserhalb des Diskurses verteilt sein sollte, um dem Diskursprinzip in genügender Weise Rechnung zu tragen. Darüber hinaus sind auch Verfahren zu entwickeln, welche die Macht in Diskursen fair verteilen und den Diskursprozess soweit wie möglich an Rationalitätskriterien binden. Bevor diese beiden Aufgaben jedoch in Angriff genommen werden können, ist zuerst das in der Theorie noch sehr uneinheitlich verwendete Begriffsverständnis zu klären.

Die Begriffe „Institutionalisierung", „Struktur", „Organisation" und „Verfahren" werden von den meisten Autoren der Wirtschaftsethik im allgemeinen und der Diskursethik im besonderen zwar sehr oft verwendet, aber kaum je definiert. Implizit wird „Institutionalisierung" grundsätzlich für zwei Aspektkategorien verwendet: Zum einen wird Institutionalisierung als Umsetzung bestimmter Werte im Unternehmen verstanden. Eine solche Begriffsverwendung kommt zum Beispiel im folgenden Zitat zur Geltung: „An institutionalized act is defined as a behavior that is performed by two or more individuals, persists over time, and exists as a part of the daily functioning of the organization."

Die weitaus häufigere Begriffsverwendung benutzt „Institutionalisierung" als Bezeichnung struktureller Mechanismen, welche Ethik in der Unternehmung umsetzen: „It means getting ethics formally and explicitly into daily business life. It means getting ethics into company policy formation at the board and top management levels of employment. It means grafting a new branch on the corporate decision tree - a branch that reads right / wrong" Oder noch deutlicher: „The ethical infrastructure of a firm refers to the extent to which it has a formal, written code of ethics or similar policy statement on ethics in place." Damit ist auch die weitverbreitete Gewohnheit der „Institutionalisierungs-Autoren" genannt, anstelle einer Definition eine Aufzählung dessen aufzuführen, was unter Institutionalisierung zu verstehen ist.

In diesem Sinne zählen zu den Institutionalisierungsformen alle Organisationsformen, die sich um ethische Fragestellungen kümmern. So haben sich in den 80er Jahren fünf Instrumente zur organisatorischen Umsetzungen eines firmenspezifischen Wertemusters herausgebildet und bewährt: Code of Ethics, Ethics Committee of the Board of Directors, Corporate Ethics and Business Ethics Conduct Office, Ethics Training and Auditing Program, Ethics Hotline.

In der so verstandenen Definition macht die Unterscheidung zwischen Institutionalisierung, Strukturen und Organisation keinen Sinn mehr. Die oben genannten Instrumente werden nämlich allesamt der organisatorischen Dimension zugerechnet: „The organizational dimension refers to structural components including codes of ethics, conferences and training programs and an ethical audit. The corporate culture must support these structural elements with top management playing a central role in implementing ethics." Schliesslich ist die implizit immer eingeschlossene, aber explizit selten erwähnte gesetzliche Ebene ebenfalls zum institutionellen oder strukturellen Rahmen diskursiver Verständigungsprozesse zu zählen.

Eine analoge Begriffsverwendung findet sich auch in den staatlichen Einrichtungen demokratischer Willensbildung: „Bei politischen Institutionen im traditionellen Verständnis handelt es sich um Staatsorgane (Regierung, Verwaltung, Parlament, Gerichte), Organisationen wie Parteien, Verbände und Gewerkschaften und um Verfahrensregeln (Wahlen, Minderheitsregel, Rechtsnormen)." Oder: „Institutionelle Arrangements zur Durchsetzung moralischer Anliegen finden sich sowohl auf der Ebene der i.w.S. politisch gesetzten Rahmenordnung einer Volkswirtschaft, die für alle Unternehmen gilt, als auch in einzelnen Unternehmen als dauerhafte unternehmensspezifische Lösungen in Form von Anreiz- und Belohnungssystemen, Führungsgrundsätzen oder Unternehmensleitlinien."

Die hier beschriebene Vielfalt möglicher Ausprägungen der Begriffe „Institutionalisierung", „Struktur", „Organisation" und „Verfahren" ist für die vorliegende Arbeit zu systematisieren. Um feststellen zu können, welche Bedeutung diese Begriffe im Zusammenhang mit sozialer Macht in Diskursen haben, ist ein einheitliches Begriffsverständnis aufzubauen. Ein entsprechendes einheitliches Begriffsystem lässt sich anhand der beiden organisationstheoretischen Begriffe formelles und informelles System erarbeiten.

Die Begriffe formelles und informelles System decken sich darüber hinaus laut einigen Autoren mit den Begriffen Struktur und Kultur: „Structure refers to formal organizational mechanisms that foster ethical decisions. Culture pertains to the informal organizational climate." Eine derartige Begriffsverwendung ist gefährlich, da unter Kultur auch formelle Komponenten, wie zum Beispiel Symbole (Unternehmenssignet) und Veranstaltungen (Mitarbeiterausflüge) fallen.

Unter dem formellen System der Unternehmung versteht man im allgemeinen die Gesamtheit aller schriftlich festgehaltenen Richtlinien: „An organization’s formal system of behavior control is identified as the written procedures and policies that direct behavior so as to achieve the organization’s goals, and/or detect/deter misconduct." Diese bestehen unter anderem aus folgenden Elementen: „Elements of a formal system include organizational goals, budgets, reward criteria, performance appraisal standards, and codes of ethics." Unter den Begriff „formelles System" fallen konsequenterweise alle strukturellen Massnahmen der Aufbau- und Ablauforganisation. Neben ablauforganisatorischen Prozessen gehören also auch Instanzen der Aufbauorganisation zum formellen System der Unternehmung. Diese Einrichtungen prägen das Verhalten der Mitarbeiter. Sie regeln Prozesse, sie erleichtern die Kommunikation über die Schaffung konkreter Kanäle und sie sind eine feste, oft schriftlich fixierte Orientierungsgrösse auf die man sich jederzeit berufen kann. So kommen europäische empirische Untersuchungen zum Schluss, dass das stets wertegesteuerte Verhalten innerhalb eines Systems über Gesetze, Leitlinien („codes of ethics"), Regelwerke für freiwillige Selbstkontrolle (garantierte Handlungsspielräume), Kommunikationseinrichtungen (für „whistle blowing") und professionelle Einrichtungen wie Ausschüsse, Abteilungen und unterstützende externe Institutionen wirksam beeinflusst werden kann.

In diesem Sinne haben Institutionen einen bedeutenden verhaltenssteuernden Effekt, was auch Metzger et al feststellen: „Behavioral change is almost always linked to structural organizational change." Es kann sogar empirisch nachgewiesen werden, dass der Formalisierungsgrad direkt das moralische Verhalten der Individuen beeinflusst: „Individual actions are often a function of organizational imperatives." Die empirischen Studien widersprechen sich in diesem Punkt jedoch: „A significant number of discussants indicated formal policies and procedures can play an important role in guiding the behavior of individuals. However, they also recognized that formal policies and procedures do not create more ethical behavior within individuals or organizations." In bezug auf die in einer Unternehmung durch die Struktur induzierten Werte lässt sich demnach aufgrund empirischer Betrachtung gegenwärtig nur festhalten: „The more ethical the climate and culture of an organization is, the more ethical an individual’s ethical beliefs and decision behavior will be. The strength of this influence may be moderated by the structure and design of some organizations." William A. Weeks und Jacques Nantel können aufgrund einer empirischen Studie im Aussendienst zumindest schliessen, dass ein gut kommunizierter Code die Wahrscheinlichkeit unethischen, also institutionell untersagten Verhaltens senkt. Allerdings ist festzuhalten, „that the existence of corporate or industry code of ethics, although necessary, seems, by itself, to be insufficient to prevent ethical problems in marketing management".

Der Zusammenhang zwischen Institutionen und Verhalten ist nicht eindeutig und auch nicht situativ und zeitlich konsistent. Je nach Situation und Vergangenheit des sozialen Systems können die gleichen institutionellen Vorkehrungen völlig verschiedene Verhaltensweisen nach sich ziehen. Die Vielfalt der möglichen Entscheidungssituationen lassen die vollständige Strukturalisierung ohnehin nicht zu: „Organizations can never specify a set of written rules that will cover all possible contingencies; thus, the formal system provides limited guidance." Die uneinheitlichen Resultate empirischer und theoretischer Studien sind Grund und Ausdruck dafür, dass die institutionellen Rahmenbedingungen der Geschäftswelt zu den vieldiskutierten Themen der einschlägigen Forschungsrichtungen gehören.

Es ist allgemein bekannt, dass das formelle System zur Beschreibung der Unternehmung nicht ausreicht. Wesentlich entscheidender für das Verständnis und die Prognose von sozialen Systemen ist das sogenannte informelle System: „There was unanimous opinion that even when policies and procedures are in place, the informal system is the dominant influence on behavior." Unter dem informellen System versteht man die in einem sozialen System gelebten Werte und die nicht offiziell vorhandenen Kommunikations- und Befehlskanäle: „In contrast to a formal system, an informal system does not control behavior through explicit, verifiable measures. Rather, an informal system is comprised of common values, beliefs, and traditions that direct the behavior of group members." Das informelle System ist stark personen- und gruppenabhängig: „Group members (employees) learn the values, beliefs and traditions through a subtle reading of signals relayed by supervisors and co-workers." Die vorgelebten Werte durch die Mitarbeiter, Vorgesetzten und Untergebenen prägen das informelle System, wobei den übergeordneten Positionen eine prioritäre Bedeutung zukommt: „Role models, particularly those of senior management, are the most influential force within the informal system."

Die aufgeführten Beobachtungen sind auf die Tatsache zurückzuführen, dass strategische Programme, Anordnungen und sogar einfache Aufträge interpretationsbedürftig sind. Wenn zum Beispiel auf Topmanagementebene eine neue Unternehmungsleitlinie entworfen wird, dann muss auf allen Ebenen durch individuelle Auslegung entschieden werden, was die Leitlinie im operativen Bereich konkret bedeutet. Diese Interpretationsarbeit kann den ursprünglichen Willen so stark verändern, dass er nicht mehr erkennbar ist: „Participants from large organizations suggested the ethics of CEO rarely filter down to lower levels." Entscheidende Einflussvariabeln im Interpretationsprozess kommen aus diesem Grund alle aus dem informellen System der Unternehmung, weshalb das aktuelle Handeln primär durch das informelle System geprägt ist. Heute ist diese Aussage richtiger denn je, weil die typischen Dilemmasituationen an der Basis immer komplexer wird. Während früher im operativen Bereich einfache Principal/Agent Probleme, wie zum Beispiel Bestechung, Veruntreuung und Unterschlagung, zu lösen waren, dominieren heute Fragen der Berücksichtigung von Anspruchsgruppen. Beispiele für aktuelle Problemsituationen wären Fragen der nachhaltigen Entwicklung, Konsumentenrechte und Konsumentenschutz, soziale Kosten der Produktion und die angemessene Nutzung öffentlicher Güter.

Den vorangegangenen Überlegungen zum formellen und informellen System der Unternehmung ist zu entnehmen, dass das informelle System für die Beschreibung des Systemverhaltens eindeutig wichtiger ist als das formelle System. Trotzdem stellt die vorliegende Arbeit aus folgenden Gründen das formelle System in den Mittelpunkt:

  1. Das formelle System ist leichter zu verändern und zu überprüfen als die Verhaltensstruktur der Organisationsteilnehmer. Wenn sichergestellt werden muss, dass ein bestimmtes Verhalten, in unserem Fall rationales Kommunikationsverhalten, praktiziert wird, dann kann am ehesten die leicht identifizierbare Organisationsstruktur überprüft werden. Das individuelle Diskursverhalten als solches ist nämlich kaum überprüfbar.
  2. Das formelle System ist zwar nicht ausschliesslicher Grund für menschliches Verhalten. Es kann aber diskursives Verhalten wirksam verhindern, wie anhand organisatorischer Barrieren erläutert werden konnte. Rationale Kommunikation kann demnach nur innerhalb einer entsprechend gestalteten Struktur erfolgen.
  3. Auch wenn das informelle System wichtiger ist, ist das formelle System nicht einfach zu vernachlässigen. Insbesondere ist die richtige Gestaltung formeller Kommunikationsstrukturen eine Voraussetzung rationaler Kommunikation. Eine Fokussierung auf die Struktur macht daher Sinn, wenn sie die Tatsache nicht ausblendet, dass es auch noch andere Forschungsgebiete gibt, die den zu untersuchenden Gegenstandsbereich beeinflussen.
  4. In der Praxis sind organisatorische Vorkehrungen in Unternehmungen relativ selten: 80% der Fortune 500 haben keine organisatorischen Veränderungen vorgenommen, um Normen und Werte zu institutionalisieren. Es scheint infolgedessen und aufgrund der Überlegungen aus den Punkten 1 bis 3 notwendig, sich der formellen und strukturellen Komponente zuzuwenden.
  5. Nur organisatorische Vorkehrungen vermögen personenunabhängig zu wirken. Sie sind deshalb Voraussetzung für die dauerhafte Umsetzung bestimmter Verhaltenserwartungen.
  6. Nur das formelle System ist überprüfbar. Nur aufgrund formeller Faktoren kann untersucht werden, ob eine bestimmte Organisation auch ethische Postulate berücksichtigt.
  7. Formelles und informelles System lassen sich in der Praxis nur schwer voneinander trennen. Damit ist jede wissenschaftliche Arbeit zur formellen Struktur bis zu einem gewissen Grad auch eine Arbeit zur informellen Struktur.
  8. Schliesslich ist das informelle System zwar der wichtigere, aber gleichzeitig auch der unsicherste und gefährlichste Faktor in einer Organisation.

Aufgrund ähnlicher Überlegungen könnte Daniel Thürer bei der Analyse des politischen Systems der Schweiz auf folgenden Schluss gekommen sein: „Dem Verfassungsdenken und den Institutionen kommt für die Qualität der politischen Ordnung eine (oft unterschätzte) Schlüsselstellung zu."

Dem stehen gewisse Gefahren der rein strukturellen Betrachtung gegenüber:

  1. Organisatorische Vorkehrungen sind relativ starr und können sich damit rasch ändernden Umweltverhältnissen nicht anpassen. Institutionen garantieren mehr oder weniger die Effizienz unter vergangenen Rahmenbedingungen und weniger unter zukünftigen. Bei rasch wechselnden Umweltbedingungen sind daher detaillierte und starre Strukturen eher hinderlich.
  2. Organisatorische Vorkehrungen werden schnell als bürokratisch und ineffizient empfunden, was negative Rückwirkungen auf die Organisationsteilnehmer haben könnte.

Diesen Gefahren ist im Rahmen der strukturellen Ausgestaltung des vorliegenden Konzepts mit konkreten Gegenmassnahmen zu begegnen. Gegebenenfalls sind die Gefahren argumentativ zu widerlegen. Beides erfolgt erst nach vollständiger Bestimmung der Rolle von Strukturen im Kapitel „Gewaltenteilung als strukturelles Mittel der kommunikativen Rationalisierung", Seite *.

Eine Anwendung der Erkenntnisse aus der Unterscheidung zwischen formellem und informellem System der Unternehmung auf die Frage der Umsetzung kommunikativer Prinzipien wäre die Annahme, diskursethisches Verhalten liesse sich durch Diskursstrukturen herbeiführen. Diese Schlussfolgerung ist aber nicht zulässig. Die Aussagekraft schwerpunktmässig struktureller Betrachtungen ist nicht nur im Hinblick auf den erwiesenermassen nur beschränkten Durchgriff des formellen Systems auf das informelle System einzuschränken. Auch aus prinzipieller Sicht der Diskursethik sind konkrete, normative Aussagen grundsätzlich nicht legitim. Institutionen können zwar aus kommunikativer Sicht in eine Ordnung gebracht werden, dem theoretischen Ideal zwischenmenschlicher Kommunikation, der Gewaltlosigkeit, laufen sie jedoch prinzipiell zuwider. Sobald eine Institution real geschaffen wird, stellen die Individuen auf systemische Handlungskoordination um. Daher sind die hier angestrebten operationalisierten Aussagen von einer eingeschränkten theoretischen Reichweite. Mit Peter Ulrich ist festzuhalten: „Die inhaltlichen Argumentationsskizzen, (...) beanspruchen dementsprechend nicht denselben Grad rationaler Konsensfähigkeit wie die (...) allgemeinen Ueberlegungen philosophischer, theoriekritischer und methodischer Art." Denn „die Zahl möglicher pragmatischer Argumentationswege von allgemeinen regulativen Ideen bis zu präzisen operationalen Handlungs- oder Organisationskonzepten ist prinzipiell unbegrenzt". Das ist theoretisch zwar nur die zweitbeste Lösung (nach der theoretisch besten Lösung, bei der man dem Diskurs freien Lauf lässt), die jedoch gegenüber der besten Lösung nur an Reichweite einbüsst und nicht völlig sinnlos wird. Die relative praktische Verbesserung gegenüber einer diskurslosen Situation rechtfertigt aber die normativen Verkürzungen der realen diskursethischen Umsetzung.

Während Diskursstrukturen die Diskursethik nicht positiv hinreichend umsetzen können, bilden sie indessen ein eindeutiges negatives Kriterium zur Ausscheidung diskursethisch nichtlegitimer Entscheidungen. Sind nämlich in der Realität Strukturen identifizierbar, die Diskurse unter den Betroffenen erschweren oder verunmöglichen, dann sind entsprechende Entscheidungen diskursethisch nicht legitim, was dem Gedankengang eine wesentliche Erkenntnis hinzufügt: Da Institutionen definierbar, feststellbar und leicht überprüfbar sind, lassen sich nichtlegitime Unternehmensorganisationen relativ rasch und einfach identifizieren. Wo Institutionen der betrieblichen Kommunikation fehlen, können auch keine kommunikativ rationale und damit legitime Entscheidungen gefällt werden. Genauso ist ein Staat ohne feste repräsentative Entscheidungsgremien kein demokratischer Staat - ungeachtet des wirtschaftlichen und auch ungeachtet des sozialen Erfolgs dieses Staates. Durch dieses negative Kriterium wird die auf der Diskursethik basierende Unternehmensethik praktisch. Praktisch insofern, als dass konkrete Organisationsformen anhand fester Kriterien beurteilt werden können. Praktisch aber auch insofern, als dass es gerade Institutionen sind, die Gegenstand des Diskurses sein werden und nicht die Frage, ob Diskurse sein sollen oder nicht: „Streit wird vor allem über den Umfang herrschen, in dem praktische Diskurse Fragen diskursiver Willensbildung unterworfen werden können und das Mass an Freiheit und Unmittelbarkeit dieser Willensbildung." Entscheidend ist demnach die Frage, welche Institutionen in Unternehmungen vorhanden sein sollen und mit welchen Rechten Individuen und Institutionen auszustatten sind.

Schliesslich ist festzuhalten, dass durch Strukturen wie durch Regeln nur die Wahrscheinlichkeit einer diskursiven Einigung erhöht werden kann und der Konsens nie garantiert ist. Dieser ist immer auch historisch bedingt und dadurch determiniert. So liefern Ergebnisse praktischer Diskurse nie endgültige Gewissheiten, sondern müssen ständig hinterfragbar und neu definierbar sein. Für die Notwendigkeit endgültiger Gewissheiten besteht auch auf praktischer Ebene kein Grund, denn nicht einmal die Naturwissenschaften kennen die endgültige Gewissheit. Somit kann der Mangel an Gewissheit nicht gegen die Diskursethik sprechen. Ziel rationaler Kommunikation ist nicht die Gewissheit oder Sicherheit, sondern die „Erfüllung einer Reihe von Bedingungen, Kriterien oder Regeln", welche aus Entscheidungen legitime Entscheidungen machen. „Die diskursive Methode ist ein Verfahren, das angibt, wie man in der Alltagspraxis in Konfliktfällen vorgehen soll, um zu einer praktikablen, für alle Betroffenen verbindlichen Lösung zu gelangen." Das heisst aber nicht, dass alle Probleme diskursiv lösbar sind. Habermas selbst zu den Grenzen des praktischen Diskurses: „Dieser ist freilich ein Verfahren nicht zur Erzeugung von gerechtfertigten Normen, sondern zur Prüfung der Gültigkeit vorgeschlagener und hypothetisch erwogener Normen. (...) Mit dem diskursethischen Grundsatz verhält es sich wie mit anderen Prinzipien: er kann nicht die Probleme der eigenen Anwendung regeln. Die Anwendung von Regeln verlangt eine praktische Klugheit, die der diskursethisch ausgelegten praktischen Vernunft vorgeordnet ist, jedenfalls nicht ihrerseits Diskursregeln untersteht."

Damit ist die Bedeutung individuellen, diskursethischen Verhaltens keineswegs bestritten. Erst das legitime Diskursverhalten macht das Diskursergebnis verallgemeinerbar. Moralische Appelle für ethisch legitimes Verhalten sind sicher notwendig, die Gestaltung der Rahmenordnung, innerhalb derer rationale Diskurse stattfinden, dürfte aber von erheblich grösserer Tragweite sein. Daher konzentriert sich die vorliegende Arbeit grösstenteils auf die Institutionen und blendet das individuelle Verhalten so weit wie möglich aus, berücksichtigt es hingegen gleichzeitig so weit wie notwendig. Die Konzentration auf die organisatorischen Institutionen ist aber neben dem Vorteil der allgemeinen Überprüfbarkeit auch deshalb angebracht, weil entsprechende institutionelle Vorkehrungen in der Theorie noch zuwenig untersucht worden sind. Daher postulierte Peter Ulrich bereits 1980: „Es wird eine interdisziplinäre Aufgabe der Sozialwissenschaften sein müssen, die komplexe Problematik, wie mehr institutionelle Vernunft in die Wirtschaft zu bringen ist, wenigstens so weit wie möglich zu bewältigen".

Zusammenfassend ist festzuhalten:

  1. Institutionen sind aus der Sicht der Diskursethik notwendig und bilden als negatives Kriterium einen operationalisierbaren Anhaltspunkt für den Legitimitätsgrad konkreter Entscheidungen in Unternehmungen.
  2. Institutionen bilden kein positives Kriterium für die Rationalität eines Entscheidungsergebnisses. Auch der faktische Konsens aller Betroffener ist noch kein rationaler Konsens. Hierfür braucht es die freiwillige persönliche Verantwortung und den ausreichenden Intellekt der am Guten orientierten Teilnehmer.
  3. Institutionen können die diskursive Meinungsbildung begünstigen oder beeinträchtigen, da das formelle System gewisse Rückwirkungen auf das informelle System ausübt.
  4. Sind Institutionen aus diskursethischer Perspektive legitim, dann sind die innerhalb dieser Institutionen zustande gekommenen Entscheide in der Praxis bis zur nächsten Revision der Entscheidung legitim und gültig. Die Entscheidungen haben dann die Vermutung der Rechtmässigkeit.

      2.3 Gewaltenteilung als strukturelles Mittel der kommunikativen Rationalisierung

An dieser Stelle sind die machttheoretischen Überlegungen wieder aufzugreifen. Wie oben besprochen, können realpolitische Konzessionen, welche bei der Umsetzung kommunikativer Prinzpien zu treffen sind, nicht systematisch aus der Diskurstheorie abgeleitet werden, sondern kommen „von aussen" an die Theorie kommunikativen Handelns. So kann das Diskursprinzip auch dann zur Geltung kommen, wenn soziale Macht indirekt auf den Verhandlungsprozess ausgeübt wird: „Das Diskursprinzip, das einen zwanglosen Konsens sichern soll, kann deshalb nur indirekt zur Geltung gebracht werden, nämlich durch Verfahren, welche die Verhandlungen unter Fairness-Gesichtspunkten regulieren. So etwa soll die nicht-neutralisierbare Verhandlungsmacht durch eine Gleichverteilung zwischen den Parteien immerhin diszipliniert werden." „Soweit das Aushandeln von Kompromissen nach Verfahren abläuft, die allen Interessenten gleiche Chancen der Teilnahme an den Verhandlungen sichern und während der Verhandlungen gleiche Chancen gegenseitiger Einflussnahme aufeinander einräumen, damit auch generell gleiche Chancen für die Durchsetzung aller berührten Interessen schaffen, besteht die begründete Vermutung, dass die erzielten Vereinbarungen fair sind." In diesem Sinn spricht Habermas vom praktischen Sinn des Diskursprinzips, welcher darin besteht, einen Machtausgleich für die kommunikative Freiheit zu schaffen. „Es ist diese rechtliche Institutionalisierung bestimmter Verfahren und Kommunikationsbedingungen, die eine effektive Inanspruchnahme gleicher kommunikativer Freiheiten möglich macht" Mit anderen Worten kommt das Diskursprinzip in der Praxis zur Geltung, wenn Verhandlungsprozesse derart strukturiert werden, dass allen Verhandlungsteilnehmern gleiche Chancen eingeräumt werden.

Damit wäre die Frage beantwortet, welche Rolle Institutionen in Unternehmungen bei der Praktizierung von Diskursen zukommt. Institutionen haben einen Machtausgleich zwischen den betroffenen Parteien herzustellen und womöglich organisatorische Barrieren zu senken, die Betroffene ausschliessen oder rationaler Konsensfindung entgegenlaufen. Durch den Abbau von Barrieren, welche kommunikativ rationales Verhalten in Unternehmen verhindern, ist in der Praxis mehr getan, als auf den ersten Blick ersichtlich. So beobachten Albert Löhr und Horst Steinmann: „Viele der in der betriebswirtschaftlichen Praxis vorgefundenen Institutionen, die vorgeblich die Legitimationsbasis der Unternehmensführung stärken sollen, dürften diesen Ansprüchen praktischer Vernunft nicht genügen; sie sind in der Regel als Versuche zu verstehen, den Zwängen der Geld- und Wettbewerbsgesellschaft durch sozialtechnische Massnahmen ‘gerecht zu werden’."

Institutionen sind für die diskursethisch legitime Konfliktlösung insofern von entscheidender Bedeutung, als sie die Voraussetzungen diskursiver Verständigungen gewährleisten. Vor dem Hintergrund primär egoistisch motivierter Individuen ist die Organisation so zu gestalten, dass der Egoismus die Organisationsmitglieder in diskursethisch legitime Bahnen glenkt wird. Es braucht in diesem Sinne Regeln und Verfahren, die sicherstellen, „dass alle einschlägigen Interessen gleichmässig berücksichtigt werden können und alle Parteien mit gleicher Macht ausgestattet sind, wobei der Austausch von Argumenten auf die möglichst rationale Verfolgung je eigener Präferenzen zugeschnitten ist". Für unternehmenspolitische Institutionen ist demnach zu postulieren:

Unternehmenspolitische Institutionen neutralisieren die in unternehmenspolitischen Diskursen real vorhandene Macht mit dem Ziel, die Voraussetzungen für rationale Kommunikationsprozesse zu schaffen.

            These 4: Aufgabe unternehmenspolitischer Institutionen


3. Strukturelle Aspekte kommunikativer Rationalisierung

Nachdem im zweiten Kapitel gezeigt werden konnte, dass sich strukturelle Aspekte der Umsetzung der rationaler Kommunikation hauptsächlich mit der Frage der Neutralisierung sozialer Macht zu befassen haben, werden im ersten Abschnitt des vorliegenden Kapitels relevante Theorien mit gewaltenteiligen Anliegen untersucht. Die Erkenntnisse aus den erörterten Theorien werden in Form von Strukturprinzipien kommunikativer Rationalisierung aufgearbeitet und im letzen Kapitel zusammengefasst.

Das Konzept der staatlichen Gewaltenteilung geht auf Donato Giannotti zurück, der bereits 1350 in der florentinischen Republik erkannte, dass die Macht der Entscheidungsträger zugunsten aller Beteiligten einzudämmen ist. Bis heute hat sich jedoch kein einheitliches Konzept zur Umsetzung dieser Erkenntnis gefunden: „Weder die klassischen noch die neueren Gewaltenteilungskonzeptionen haben ein allgemeingültiges, konkret anwendbares Organisationsschema für Staat und Gesellschaft ergeben." Staatsrechtler fassen Gewaltenteilung entweder als Funktionenteilung (Dreiteilung der Gewalten) oder als „Checks and Balances" zwischen Exekutive und Legislative auf. Aufgrund vertiefter Analysen kommt Seiler daher zum Schluss: „Es gibt keine ‘klassische’ oder ‘eigentlich richtige’ Gewaltenteilungskonzeption. Es gibt verschiedene Gewaltenteilungskonzeptionen, und wenn man über Gewaltenteilung spricht, muss man definieren, was man darunter verstehen will." Dieser Einsicht zufolge stellt er fest: „Eine allgemeingültige Gewaltenteilungstheorie, die auf einzelne staatsrechtliche Ordnungen direkt anwendbar wäre, gibt es nach hier vertretener Ansicht nicht." Seiler äussert daher nicht ohne einen gewissen Zynismus: „Es ist erstaunlich, dass die populäre Gewaltenteilungsauffassung überhaupt jemals ernsthaft vertreten werden konnte, und noch erstaunlicher, dass sie z.T. heute noch vertreten wird und sogar neusten Verfassungen zugrunde liegt."

Gewaltenteilung ist daher weder ein konkretes Konzept noch eine bestimmte funktionale Trennung der Organe demokratischer Staaten. Es hat daher auch keinen Sinn, in der Unternehmung von Exekutive, Legislative und Judikative zu sprechen. Vielmehr sind die unternehmungspolitischen Funktionen gewaltenteilig einzusetzen. Die Gewaltenteilung in der Unternehmung ist demnach kein anwendbares Rezept, sondern:

  1. Organisationstheoretisch eine Sammlung von Anliegen für die strukturelle Gestaltung der Unternehmensorganisation.
  2. Unternehmensverfassungsrechtlich die Summe aller organisationsrechtlichen Normen, die diese Anliegen verwirklichen.

Seilers Überlegungen kann man sich im Rahmen einer unternehmenspolitischen Untersuchung gewaltenteiliger Anliegen anschliessen: „Im übrigen wird nicht von ‘Gewalten’ gesprochen, sondern von Organen, Zuständigkeiten, Aufgaben usw.; nicht von ‘Gewaltenteilung’, sondern von Funktionenzuweisung, Aufgabenzuweisung, Zuständigkeiten, personeller Unvereinbarkeit usw.; nicht von ‘Legislative’, sondern von Parlament; nicht von ‘Exekutive’, sondern von Regierung oder Verwaltung; nicht von ‘Judikative’, sondern von Gerichten." Die hier zu verwendende Terminologie spricht in diesem Sinne analog zur gängigen Managementlehre von Generalversammlung, Verwaltungsrat und Revisionsstelle oder von normativem, strategischen und operativem System im allgemeinen sowie von kontrollierenden und anwendenden Instanzen, Abteilungen oder Organen. Diese Nominaldefinitionen garantieren aber nicht die Umsetzung gewaltenteiliger Anliegen, sondern dienen lediglich der Bezeichnung konkreter Verwaltungs- und Prozesseinheiten.

Die Grundthese der folgenden Überlegungen besteht darin, dass weder das Gewaltenteilungsprinzip an sich noch die es konkretisierenden Regeln und Prinzipien Selbstzweck sind. Der Zweck gewaltenteiliger Mechanismen ist damit, in Übereinstimmung mit der staatsdemokratischen Auffassung, die tatsächliche und effektive Beteiligung aller Betroffenen am Willensbildungsprozess sowie die Sicherstellung der Machtverteilung zwischen Personen und Interessengruppen. „Machtbeschränkung als übergeordnetes Ziel der Gewaltenteilung bedeutet somit:"

  1. „Nicht-funktionale Macht im Idealfall gänzlich zu eliminieren"
  2. „Funktionale Macht möglichst gerecht aufzuteilen."

Während die nicht-funktionale Macht konsequent zu minimieren ist, stellt sich die Frage der gerechten Aufteilung der funktionalen Macht stets von neuem. Gewaltenteilung ist damit ein dauernder politischer Balanceakt der gerechten Machtverteilung, wobei zu beachten ist, dass Machtbeschränkung immer auch Machtübertragung an eine andere Stelle bedeutet: „Das Prinzip der Gewaltenteilung ist logisch immer nur zum Teil realisierbar; denn durch die Vermeidung der einen Abhängigkeit gerät man in eine andere." Schliesslich besteht die Gefahr der Machtzersplitterung und der Systemblockade aufgrund einer machtpolitischen Pattsituation: „Staatliche Macht kann auch zu stark aufgeteilt sein."

Auch wenn Seiler meint, es gebe keine konkreten, allgemeingültigen Rezepte dafür, wie sich Gruppenmacht kontrollieren und beschränken lassen könne, schlägt er doch unter Berufung auf eine „beachtliche" Zahl von Autoren die Berücksichtigung folgender Aspekte der Gewaltenteilung vor:

  1. Aufteilung der (staatlichen) Macht.
  2. Soziale Gewaltenteilung.
  3. Rechtsstaatlichkeit.
  4. Demokratie.
  5.  
  6. Kontrolle.
  7. Effizienz/Effektivität staatlichen Handelns.

Daneben kommen bei Seiler noch weitere Elemente überdeckend oder konkretisierend hinzu:

  1. Pluralismus in den Entscheidungsinstanzen.
  2. Aufteilung der Macht auf verschiedene Personen und verschiedene Organe.
  3. Übereinstimmung von Funktion und Kompetenz.
  4. Personelle Unvereinbarkeit zwischen verschiedenen Organen.
  5. Funktionentrennung und gegenseitige Unabhängigkeit.

Neben Seiler haben sich eine Reihe weiterer Autoren mit der Frage der Machtaufteilung in demokratisch verfassten Staaten auseinandergesetzt. Einige mir wesentlich erscheinende Aspekte möchte ich daher ergänzend aufführen.

Ein wesentliches Problem der demokratischen Willensbildung ist die Verteilung finanzieller Ressourcen. So konnte in der Untersuchung empirisch ein Zusammenhang zwischen den in Abstimmungskampagnen eingesetzten finanziellen Mitteln und dem Abstimmungsresultat festgestellt werden. Andere Untersuchungen liessen an dieser These allerdings Zweifel aufkommen. Fest steht jedoch, dass Geld eine wichtige Ressource im Abstimmungskampf ist, mit der sich auch andere Ressourcen besorgen lassen. Eine faire Verteilung oder zumindest Offenlegung der finanziellen Ressourcen ist demnach im Sinne der Gewaltenteilung für alle Diskursbeteiligten anzustreben.

Ein weiteres zentrales Element demokratischer gewaltenteiliger Grundanliegen ist der Zwang zum öffentlichen Diskurs. „‘Gewaltenteilung’ erscheint (...) als Zwang zum Dialog, zur kritischen, diskursiven Infragestellung des Entscheides, sei es zwischen Entscheidenden und Betroffenen in Gerichts- und Verwaltungsverfahren, sei es innerhalb und zwischen den politischen ‘Gewalten’, ganz generell als Gebot der Diskussion oder Kommunikation anstelle des Diktats, damit auch als Zwang zur Offenlegung von Macht- und Entscheidungsstrukturen." Das gilt auch für Kontrollinstanzen, da deren Kompetenzen nur schwer abzuschätzen sind: „Als wesentliches Element der Kontrolle erscheint (...), dass überhaupt diskutiert wird. Die öffentliche Diskussion im Parlament soll nach klassischer Parlamentstheorie die ‘Kontrolle’ politischer Entscheide durch die öffentliche Meinung ermöglichen." Diese Überlegungen basieren auf der Annahme, dass jedem Argumentationsprozess rationale und emotionale Elemente zugrunde liegen. Durch das Gebot zur Diskussion können die emotionalen Elemente zumindest aufgedeckt, wenn nicht sogar eliminiert werden: „Jedem Entscheid liegen rationale und voluntative Elemente zugrunde. Für beide Seiten gilt das Diskussionsgebot: Beteiligung mehrerer im gegenseitigen Gespräch erhöht die Erkenntnischance und führt zu vermehrter Rationalisierung und Gerechtigkeit (...)"

Die Diskursethik steht Umsetzungsbestrebungen ambivalent gegenüber. Sie macht zwar bewusst, dass die Vernunft eine Voraussetzung jeder Diskussion ist. Die Diskursethik kann sogar zeigen, dass politisches und juristisches Argumentieren sinnvoll ist, auch wenn die idealisierenden Voraussetzungen in der Praxis nicht realisiert werden können. Allerdings warnt Habermas vor der undifferenzierten Anwendung: „Eine unvermittelte Anwendung der Diskursethik oder eines ungeklärten Diskursbegriffs auf den demokratischen Prozess führt zu Ungereimtheiten". Dabei sieht Habermas einen historischen Höhepunkt der Institutionalisierung von Diskursen in der bürgerlichen Demokratie. Er nimmt indes kaum Modifikationen an bestehenden demokratischen Institutionen vor und schöpft somit seine Gesellschaftstheorie nicht in allen Punkten aus. „Am deutlichsten werden seine Vorstellungen noch bei der historischen Institutionalisierung von Diskursen am Beispiel des bürgerlichen Staates; die Diskussion der normativen Kategorie der bürgerlichen Öffentlichkeit erbringt jedoch, dass auch hier Diskurse tendenziell interessegeleitet institutionalisiert wurden, weshalb sich der bürgerliche Staat nicht als Paradebeispiel für eine umfassende Institutionalisierung eignet." In diesem Sinne ist davor zu warnen, Gepflogenheiten und Traditionen des demokratischen Rechtsstaates unreflektiert auf die Unternehmung zu übertragen. Im Gegenteil erhoffe ich durch die hier vorgenommene differenzierte Betrachtung für die Unternehmung ein Diskursverständnis zu entwickeln, das enger mit Habermas verknüpft ist als das heutiger demokratischer Staatsformen.

Auch die empirische Demokratietheorie kann bei der Gestaltung konzeptionell schlüssiger Institutionen nicht weiterhelfen. Eine ausführliche Studie vergleichender Regierungslehre kommt zum Schluss, dass „ausser deskriptiven Aussagen mit geringem theoretischem Reflexionsniveau nur partielle Erklärungen" zur politischen Theorie vorliegen. „Für systematische Erklärungen fehlt die theoretische Basis". Auch neuere Publikationen der empirischen Demokratietheorie vermögen keine Systematik zu entfalten. Sie bleiben deskriptiv und begnügen sich mit dem Aufzählen verschiedener demokratischer Institutionen wie Rätesysteme, Repräsentation, Initiative, Referendum usw. Demzufolge „operiert die empirisch-analytische Regierungslehre zwangsläufig mit partiellen Theorien, d.h. mit mehr oder weniger systematischen Hypothesen über einzelne Funktions- und Wirkungszusammenhänge institutioneller Strukturen".

Neuere Publikationen beschreiben zwar verschiedene Projekte zur Verbesserung der Kommunikation und leiten daraus teilweise nützliche Erkenntnisse ab, eine „grosse Theorie der Kommunikation" ist aber nicht zu erwarten. Es bleibt festzuhalten, dass nicht auf eine Einheitstheorie rationaler Kommunikation zurückgegriffen werden kann. Folglich müssen im Rahmen der vorliegenden Arbeit die massgeblichen Aspekte rationaler Kommunikation einzeln herausgearbeitet werden, was in den folgenden drei Unterabschnitten erfolgen wird.

Die Diskursethik hat aus bereits erwähnten Gründen lange Zeit wenig zu ihrer Umsetzungsfrage beigetragen. Erst Habermas’ neueste Publikation nimmt zu Institutionen des demokratischen Rechtsstaates Stellung und trifft in den verschiedensten Bereichen normative Aussagen zur konkreten Ausgestaltung der demokratischen Staatsform.

In bezug auf formelle Anforderungen an Rechtsnormen steht die Rechtssicherheit im Vordergrund, „die es den Adressaten des Rechts ermöglicht, die Folgen eigenen und fremden Verhaltens zu kalkulieren. Unter diesem Gesichtspunkt müssen Rechtsnormen die Gestalt verständlicher, widerspruchsfreier und präziser, in der Regel schriftlich formulierter Bestimmungen annehmen; sie müssen allen Adressaten bekanntgemacht werden, also öffentlich sein; sie dürfen nicht rückwirkend Geltung beanspruchen; und sie müssen den jeweiligen Tatbestand in der Weise generell regeln und mit Rechtsfolgen verknüpfen, dass sie auf alle Personen und alle vergleichbaren Fälle in gleicher Weise angewendet werden können." Diese Rechtsformen sind in der Verfassung zu verankern und im Rahmen einer betrieblichen Debatte in die Unternehmensverfassung einzubauen.

In bezug auf die materielle Gestaltung des diskursethisch legitimen Rechtsstaates, nennt Habermas vier grundlegende Prinzipien der Umsetzung. Es sind dies das Prinzip der Volkssouveränität, das Prinzip des individuellen Rechtsschutzes, das Prinzip der Gesetzmässigkeit der Verwaltung und das Prinzip der Trennung von Staat und Gesellschaft.

Das Prinzip der Volkssouveränität verlangt die Institutionalisierung derjenigen subjektiven Freiheitsrechte, die zur Wahrnehmung der Volkssouveränität notwendig sind. Da im Staat Volk und Betroffene zusammenfallen, kann im Rahmen des Rechtsstaates von Volkssouveränität gesprochen werden. Auf betrieblicher Ebene ist diese Entität durch den Kreis der Betroffenen zu ersetzen und könnte zum Beispiel mit dem Begriff „Betroffenensouveränität" bezeichnet werden. Habermas nennt als erste Konkretisierung der Volks- oder in unserem Fall Betroffenensouveränität die Publizitätspflicht von Entscheidungsprozessen und eine informierte Öffentlichkeit. Entscheidungen müssen demzufolge grundsätzlich öffentlich sein. So wird vom Parlament immer mehr Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation verlangt. Sinngemäss erinnert Roger Blum, Professor an der Universität Bern daran, dass „zum Parlament zwingend das Öffentlichkeitsprinzip und die Kommunikation gehören". Die anstehende Parlamentsreform verpflichtet selbst den Bundesrat zu einer „einheitlichen, frühzeitigen und kontinuierlichen Information".

Um sicherzustellen, dass die Öffentlichkeit in der Tat ausreichend informiert ist, sind öffentliche Arenen fest zu institutionalisieren. Informelle Informationskanäle genügen demnach unter diskursethischen Gesichtspunkten nicht, denn diskursethisch legitim oder kommunikativ rational sind Entscheidungen erst dann, wenn alle Betroffenen tatsächlich ausreichend informiert sind. Die Organisation von Interessen ist in diesem Sinne zu befürworten, weil sie zusätzliche Sicherheit bietet, dass alle Betroffenen informiert werden: „Erst das Prinzip der Gewährleistung autonomer Öffentlichkeiten und der Grundsatz der Parteienkonkurrenz erschöpfen, zusammen mit dem parlamentarischen Prinzip, den Gehalt des Prinzips der Volkssouveränität." Das parlamentarische Prinzip trägt der Tatsache Rechnung, dass nicht alle Betroffenen in den Diskurs einbezogen werden können. Es braucht demzufolge Verfahrensregeln, die Wahl- und Abstimmungsmodalitäten festlegen: „Diese Verfahrensregeln müssen im Lichte des Diskursprinzips so geregelt werden, dass die notwendigen Kommunikationsvoraussetzungen für pragmatische, ethische und moralische Diskurse einerseits, die Bedingungen für faire Verhandlungen andererseits hinreichend erfüllt werden können." Mit anderen Worten haben die Verfahrensregeln sicherzustellen, dass die Betroffenen zumindest repräsentativ vertreten sind und der Diskurs nach Regeln der Vernunft abläuft.

      (ii) Prinzip des individuellen Rechtsschutzes

Sind Normen einmal aufgrund des Prinzips der Volkssouveränität zustande gekommen, dann müssen sie konkret angewendet werden. Dies geschieht auf Staatsebene durch den Staatsapparat und in kontrollierender Instanz durch die Gerichte. Um sicherzustellen, dass sich diese Anwendungsinstanzen nicht verselbständigen, sind unabhängige Richter sowohl an das Prinzip der Öffentlichkeit gebunden als auch verpflichtet, nur im Rahmen der Gesetze und Verordnungen zu entscheiden. In diesem Sinne sind Normfindungsprozesse und Normanwendungsprozesse systematisch zu trennen, da aus normativen Gründen Begründungs- und Anwendungsdiskurse in verschiedener Weise rechtlich zu institutionalisieren sind. Konkret bedeutet das, dass nicht dieselben Gremien ausführen und anwenden dürfen. Richterliche Funktionen müssen von administrativen Funktionen systematisch getrennt werden und sind ausschliesslich an die Entscheidungen des Souveräns gebunden. Für die Unternehmung bedeutet das, dass der Verwaltungsrat nicht gleichzeitig das Unternehmensleitbild festlegen und anwenden darf, wie das gegenwärtig durch die Wahrnehmung der obersten Führungsverantwortung der Fall ist. Kommunikativ rationaler ist die Trennung zwischen Beschlussfassung und Beschlussanwendung wie das auch auf der demokratisch organisierten Staatsebene geschieht.

Das Prinzip der Gesetzmässigkeit der Verwaltung macht den zentralen Sinn der Gewaltenteilung deutlich. Die administrative Macht wird vollständig der kommunikativen Macht untergeordnet. Die Verwaltung kann dadurch nur erschwert in die Prozesse der Rechtssetzung eingreifen. Es ist für die Situation auf Betriebsebene im Sinne Habermas’ zu fordern, dass sämtliche Instanzen in der Unternehmung an die Beschlüsse der Normsetzungsinstanzen zu binden sind. In diesem Sinne sind die in der Unternehmung zu beobachtenden Bürokratieprinzipien und Hierarchieprinzipien soweit zu begrüssen, als sie geeignet sind, Beschlüsse umzusetzen. Das Gesetzmässigkeitsprinzip erfüllt dadurch gleichzeitig Anforderungen der Rechtssicherheit: „A chief virtue of extensive rule use in bureaucracy is that it allows predictability and the appeal of decisions to higher authority."

Das Prinzip der Trennung von Staat und Gesellschaft bezweckt die Machtgleichverteilung im Diskursprozess: „Die Zivilgesellschaft muss die Ungleichverteilung sozialer Machtpositionen und der aus ihnen resultierenden Machtpotentiale abfedern und neutralisieren, damit soziale Macht nur so weit zum Zuge kommt, wie sie die Ausübung staatsbürgerlicher Autonomie ermöglicht und nicht beschränkt." Organisatorisch muss demzufolge verhindert werden, dass soziale Macht unmittelbar auf administrative Macht umgesetzt werden kann. Das geschieht faktisch durch periodische Neuwahlen und durch Kontroll- und Abberufungsrechte.

Das Modell des kooperativen Diskurses von Ortwin Renn beansprucht, sowohl auf der kommunikativen Theorie Jürgen Habermas’ aufzubauen, als auch Erkenntnisse aus dem Planungszellenkonzept Peter Dienels zu berücksichtigen. Das Modell wurde in den letzten zehn Jahren entwickelt und ist wenig dokumentiert. Die neusten Erfahrungen stammen aus dem Jahr 1993 und kamen infolge eines ETH-Projektes über Risiko und Sicherheit technischer Systeme zustande. Ortwin Renn schlägt ein Vorgehen in zwei Schritten vor. Zuerst sind die Werte und Kriterien der Konfliktparteien wissenschaftlich fundiert von einem neutralen Team aufzubereiten, wozu die amerikanische Wertbaumanalyse herbeigezogen werden kann. In einem zweiten Schritt werden die Werte und Kriterien in einer Dienelschen Planungszelle durch zufällig ausgewählte Bürger, sogenannte Schöffen in Indikatoren umgerechnet, damit sie miteinander verglichen werden können. Es handelt sich beim Modell des kooperativen Diskurses um einen auf der Diskursethik aufbauenden Konfliktlösungsprozess, der bis in kleine Details formalisiert ist und sich graphisch als kompliziertes Verfahren abbilden lässt. Das Modell ist insofern starr, als es das Vorgehen fest vorgibt und bis heute nur für die Technologiefolgenabschätzung eingesetzt worden ist. Obwohl das Projekt in die richtige Richtung weist und im Anwendungsbereich der Technologiefolgenabschätzung wertvolle neue Erkenntnisse zulässt, distanziere ich mich aus folgenden Gründen vom Modell des kooperativen Diskurses:

  1. Das Modell ist inflexibel, weil es nicht modular aufgebaut ist. Das Modell basiert auf einer festen logischen Kombination diskursiver Elemente, was der hier verfolgten Absicht widerspricht, die Instrumentenkombination der Praxis zu überlassen.
  2. Das Modell will Diskurse nur gezielt (mit Inhalten versehen) und kontrolliert freigeben, was eine zu weit gehende Instrumentalisierung und Spezialisierung bedeutet, die aus der Sicht der Diskursethik nicht zulässig ist und in der Praxis nicht notwendig erscheint.
  3. Die Anwendung des kooperativen Diskurses beschränkt sich auf volkswirtschaftliche Fragestellungen, die aus dem Gegenstandsbereich der vorliegenden Arbeit herausfallen.

Ausreichende Kenntnis über die konkrete Handlungssituation haben alleine die Betroffenen: „Ihnen ist es deshalb aufgegeben, nach gerechten Lösungen für den Konfliktfall selbst zu suchen. Alles andere wäre eine unzulässige Anmassung an Kompetenz von Seiten der Wissenschaft." Um externe Effekte vollständig zu internalisieren, müssen alle Interessen direkt im Entscheidungsprozess vertreten sein, weshalb die Repräsentation von externen Betroffenen, analog zum Staat, abzulehnen wäre. Natürliche Restriktionen, wie Ressourcenmangel, Zeitmangel und leider auch Mangel an Interesse, verlangen jedoch die gebündelte, repräsentative Vertretung der eigentlichen Interessen. Dies ist jedoch entsprechend zur Staatsdemokratie eine möglichst zu vermeidende Konzession an praktische Beschränkungen der Wirklichkeit. Die Repräsentation von Interessen ist in diesem Sinne in enge Schranken zu weisen und analog zur legislativen und exekutiven Repräsentation zu reglementieren. Folgende Regeln sind im Repräsentationsbereich wichtig:

  1. Repräsentationsprinzip

    Die Betroffenen müssen möglichst vollzählig in den Entscheidungsprozess integriert werden oder durch eigene Vertreter repräsentiert sein. Die Repräsentation ist zulässig, wenn sie durch Betroffene selbst kontrolliert wird und auf die direkte Teilnahme aller Betroffenen abzielt.

  1. Wahlprinzip

    Repräsentanten müssen zumindest von einem wiederum repräsentativen Teil der zu vertretenden Betroffenen gewählt werden. Die Wahl ist nur zulässig, wenn alle Teilnehmer die tatsächliche Möglichkeit haben, am Wahlprozess aktiv und passiv teilzunehmen.

  1. Pluralismusprinzip

    Das Total der Repräsentanten muss alle wesentlichen Interessen repräsentieren. Wesentlich sind Interessenten und Interessengruppen dann, wenn sie sich als Betroffene ausweisen können, wobei die potentielle Betroffenheit bereits ausreicht.

  1. Subsidiaritätsprinzip

    Probleme müssen auf der tiefstmöglichen Ebene gelöst werden. Die tiefstmögliche Ebene befindet sich dort, wo über die auftretenden Sachzwänge des Gegenstandsbereiches entschieden werden kann.

Dem Subsidiaritätsprinzip kommt innerhalb einer diskursethisch legitimen Gesellschaftsordnung eine zentrale Stellung zu: „Es bleibt in diesem Sinn erstrangiges Ordnungsprinzip der Gesellschaft." Materiell fordert das Subsidiaritätsprinzip den gleichen Inhalt wie das Autonomieprinzip, auf dem die Diskursethik und die Demokratieidee aufgebaut sind. Die praktische Bedeutung der Subsidiarität zeigt sich auch in der Schweizer Demokratiepraxis am zentralen Stellenwert kantonaler Kompetenzen sogar in der Aussenpolitik: „Das Interesse der Kantone an transnationaler Kooperation wird ausdrücklich begrüsst."

Auch in der Unternehmensethik erlangt das Subsidiaritätsprinzip mit der Einsicht in den Stellenwert des Mitarbeiters zusehends an Bedeutung: „Middle and lower level managers are sometimes placed in difficult ethical situations because high level executives are unclear in their delegation of ethical responsibilities." Im grundlagenkritischen Ansatz von Peter Ulrich sind Probleme „so weit wie möglich unter den direkt Betroffenen ‘von Angesicht zu Angesicht’" zu lösen. „Der koordinativen Problemlösung unter den Direktbeteiligten soll aus der Sicht des Subsidiaritätsprinzips also der Primat zukommen gegenüber den subordinativen Intervention höherer Instanzen." Konkret fordert Urlich: „Soweit unvernünftige Handlungssituationen bzw. deren Restriktionen auf einer niedrigen Ebene hinreichend veränderbar sind, ist ein Interessenausgleich mit substanziellen Handlungsfolgen auf dieser Ebene möglich und sinnvoll. Soweit dagegen ‘Sachzwänge’ auf einer höheren institutionellen Ebene den Handlungsspielraum auf tieferer Ebene stark einschränken, muss die Demokratisierung der Willensbildung auf dieser übergeordneten Ebene im Vordergrund stehen".

Eng mit der Repräsentationsfrage ist die Frage nach der Verpflichtung der Repräsentanten verbunden. Die Mandattheorie postuliert, dass die Repräsentanten den Interessen der Repräsentierten eng verpflichtet sind und dass dafür gesorgt werden muss, dass diesen Interessen Nachdruck verschafft wird. Für die Mandattheorie spricht, dass es „kein wissenschaftlich gerechtfertigtes „Bedürfnissystem" [gibt] und es (...) auch keines geben" kann. Demgegenüber sind die Vertreter der Unabhängigkeitstheorie der Meinung, dass nur von der Basis freie Repräsentanten den nötigen Handlungsspielraum haben, im Sinne der Allgemeinheit zu handeln. Das Dilemma ist alt und es besteht Grund zur Annahme, dass es gar nicht lösbar ist. Da für beide Perspektiven gute Gründe sprechen, scheint ein Mittelweg angebracht. Ein solcher Mittelweg könnte zum Beispiel darin bestehen, dass für die Repräsentanten zwar feste Regierungsperioden gelten, die Abgeordneten aber über ihr Handeln jederzeit voll informieren müssen.

Eng verbunden mit der Repräsentationsfrage ist der konkrete Partizipationsgrad. Peter Ulrich unterscheidet formal vier verschiedene Partizipationsdimensionen und postuliert jeweils:

  1. Partizipationsform

    Institutionalisierte Formen interner Partizipation sind solchen nichtinstitutionalisierter Formen externer Partizipation vorzuziehen.

  1. Partizipationsebene

    Die Wahl der Partizipationsebene hat sich nach dem Subsidiaritätsprinzip zu richten.

  1. Partizipationsbereich

    Der Partizipationsbereich bestimmt die konkrete Partizipationsform. Die Partizipationsform ist möglichst so zu gestalten, dass die Interessen im Partizipationsbereich entsprechend ihrer Bedeutung in den Entscheidungsprozess einfliessen.

  1. Partizipationsgrad

    Der Partizipationsgrad ist der faktisch realisierbare Einfluss auf Entscheidungen (Mitberatungsrecht, Mitentscheidungsrecht, Vetorecht). Er hat sich nach Partizipationsebene und Partizipationsbereich zu richten.

Eng verknüpft mit der Repräsentationsfrage ist die Verantwortungsfrage des Stellvertreters. Eine kritische Verantwortungsethik ergänzt in diesem Fall die kommunikative Ethik. Es geht in diesem Fall aber nicht darum, grosszügig im Sinne der zu Verantwortenden aufzutreten und diese Verantwortung möglichst lange auszuüben. „Eine kritische Verantwortungsethik müsste demgegenüber gerade darauf zielen, sich selbst überall dort überflüssig zu machen, wo Möglichkeiten zur Verwirklichung von Verständigungsgegenseitigkeit und zur Institutionalisierung von Dialogen mit den Handlungsbetroffenen vorhanden sind." Die faktische Abwesenheit von Betroffenen ist zwar in Verantwortungsübernahme stellvertretend zu überbrücken; Verantwortung wahrnehmen heisst aber unter kommunikativen Rationalitätsaspekten, sich gänzlich als Vertreter überflüssig zu machen: „Wohlverstandene gesellschaftliche Verantwortung bedeutet dann die Anerkennung der Handlungsbetroffenen als faktisch oder potentiell mündige Personen, über die man aus ethischer Sicht nicht einseitig verfügen kann." Dementsprechend verstandene Verantwortung besteht aus drei Grundsätzen:

  1. Ist eine Verständigung möglich, „handelt verantwortlich, wer den Dialog mit dem Betroffenen real führt".
  2. Ist eine Verständigung nicht möglich, „handelt verantwortlich, wer stellvertretend einen fingierten Dialog in ‘einsamer’ Reflexion bestmöglich vollzieht".
  3. Ist eine Verständigung vorläufig nicht möglich, „handelt verantwortlich, wer zunächst stellvertretend die einsame Verantwortung übernimmt, zugleich aber sein Handeln an der regulativen Idee der (längerfristigen) Realisierung der idealen in der realen Kommunikationssituation orientiert".

Ein solches Verhalten stellt Peter Ulrich unter das Motto: „Responsiveness statt Responsibility". Es kann festgehalten werden, dass Repräsentation aus kommunikativer Sicht sinnvoll ist, jedoch die Betroffenen soweit wie möglich als aktive Teilnehmer am Entscheidungsprozess partizipieren sollten. Das Ausmass der Partizipation (Partizipationsgrad und -form) richtet sich nach dem Subsidiaritätsprinzip, wobei Wahlprinzip und Pluralismusprinzip einen unbedingten Gültigkeitsanspruch besitzen.

Mit Mehrheitsentscheiden und Kompromissen verhält es sich ähnlich wie in der Partizipations- und Repräsentationsfrage. Die Erfahrung lehrt, dass einstimmige Beschlüsse relativ selten sind und sich daher als unumgehbare Entschlussbedingung nicht eignen. Vielmehr braucht es gemäss Peter Ulrich „ein methodisches Verfahren des kontrollierten Begründungsabbruchs", was auch von Habermas unterstützt wird. So lässt sich „die Mehrheitsregel als ein Arrangement verstehen, dass eine nach Möglichkeit diskursive, letztlich wahrheitsorientierte Meinungsbildung mit dem Zwang zur zeitlich terminierten Willensbildung kompatibel macht". „Eine Mehrheitsentscheidung darf nur so zustande kommen, dass ihr Inhalt als das rational motivierte, aber fehlbare Ergebnis einer unter Entscheidungsdruck vorläufig beendeten Diskussion über die richtige Lösung eines Problems gelten darf." In diesem Sinne ist es notwendig, Mehrheitsentscheide unter gewissen Umständen zu qualifizieren.

„Gerechtfertigt sind solche Beschränkungen, die gegenüber anderen oder gar keinen Einschränkungen die grössere Chance dafür bieten, dass ein Ergebnis zustande kommt, das auch unter idealen Bedingungen zustandegekommen wäre." In der Praxis sind Mehrheitsentscheide in diesem Sinne notwendig, weil ohne die Überstimmung der Aussenseiter nie ein verbindlicher Beschluss zustande kommt. Es kann nämlich in der grossen Mehrzahl der Fälle ausgeschlossen werden, dass mit einer bestimmten Entscheidung alle einverstanden sind, obwohl eine bindende Entscheidung zur Verbesserung der Situation notwendig wäre. Mehrheitsentscheide sind daher erlaubt, wenn folgende vier Punkte erfüllt sind:

  1. Gleichgewichtigkeit

    Der faire faktische Kompromiss erfordert die gleichmässige Repräsentation aller Betroffenen. Alle Interessen müssen mit gleichem Gewicht zur Geltung gebracht werden können.

  1. Minderheitenschutz

    Minderheitsrechte dürfen nicht in grober Weise übergangen werden. Es müssen Minderheitsrechte definiert und eingehalten werden und in besonders wichtigen Situationen sind qualifizierte Mehrheiten zu verlangen.

  1. Einheit der Materie

    Das Prinzip der Einheit der Materie besagt, dass mehrere Entscheide nicht derart miteinander verkoppelt werden dürfen, dass die Abstimmenden nicht mehr in der Lage sind, über jeden wesentlichen Aspekt einer Vorlage unabhängig von anderen Entscheidungen abzustimmen.

  1. Reformbarkeit der Beschlüsse

    Jeder Beschluss muss durch die gleichen Mechanismen der Entscheidungsfindung widerrufen werden können.

Es ist inzwischen klar geworden, dass in der Praxis kein Diskurs ohne Kompromisse ablaufen wird. Kompromisse gegenüber den eigenen Zielen sind insbesondere dann notwendig, wenn die Interessen der Gesprächspartner in krassem Gegensatz zueinander stehen. Kompromisse sind gemäss Peter Ulrich in praktischen Diskursen erlaubt, wenn:

  1. Die vertretenen Wertprämissen analytisch und empirisch im Hinblick auf deren Konsistenz und Realisierbarkeit geprüft werden,
  2. Die vertretenen Ziele empirisch-projektiv im Hinblick auf deren Realisierbarkeit geprüft werden und
  3. Die Nebenwirkungen (externen Effekte) der Alternativen analytisch geprüft werden.

Mehrheitsentscheide und Kompromisse sind daher im Rahmen des betrieblichen Diskurses auch im Hinblick auf die idealen Postulate der Diskursethik erlaubt.

Unter dem Begriff Verhandlungstheorie sind Theorien zu subsumieren, die sich mit dem Ablauf und den Ergebnissen von Verhandlungsprozessen auseinandergesetzt haben. Solche Theorien orientieren sich im allgemeinen an der Zielvorstellung eines Verhandlungsablaufes, der bei gegebener Ausgangslage ein für die Teilnehmer zufriedenstellendes Ergebnis erzielt. Beurteilungsgesichtspunkt ist die nachträgliche und andauernde Zufriedenheit der Verhandlungsteilnehmer mit dem Verhandlungsresultat. Die Rolle der Macht im Verhandlungsprozess selbst wird dabei nicht explizit untersucht. Macht wird vielmehr als gegeben vorausgesetzt und entscheidet als letzte Instanz in rational und gerichtlich unauflösbaren Konflikten. Die Theorien sind als Gewaltenteilungsansätze trotzdem fruchtbar, was sich in den nachfolgenden Erläuterungen zeigen wird. Gemäss dem Konflikttheoretiker Herb Bisno können sich folgende Strategien bei allgemeinen Konflikten als fruchtbar erweisen:

  1. Konzentration auf Fakten (Orientierung an der Vernunft)
  2. Überreden (Orientierung an der argumentativ-rhetorischen Macht)
  3. Gemeinsame Problemlösung (Orientierung am Prozess)
  4. Konsensuelle Entscheidungsfindung (Orientierung am Prozess)

Für die rationale Konfliktlösung nennt Herb Bisno daraufhin folgende prozessuale Hilfsmittel:

  1. Miteinbezug von Drittparteien (neutrale Beurteilungsinstanz)
  2. Quasi-richterliche Mechanismen (neutrale Beurteilungsinstanz)
  3. Abstimmung (Prozesshilfsmittel)

Ähnliche Vorschläge formuliert das Harvardkonzept, welches von den Autoren in neueren Publikationen zu einem umfassenden Konfliktlösungsmanagement erweitert worden ist. Das Harvardkonzept ist zwar grundsätzlich strategisch formuliert, orientiert sich aber, vermutlich kulturbedingt, auch an diskursethischen Prinzipien, indem es den Fokus primär auf die Sachebene der Interessen richtet und versucht, die emotionale Komponente der Verhandlungsteilnehmer zu neutralisieren um so das Verhandlungsresultat möglichst auf rationalem Weg zu erreichen. Diese Sichtweise ist auf ein Problembewusstsein zurückzuführen, das der Diskursethik in institutioneller Hinsicht - der hier relevante Aspekt - nahesteht. William Ury et al. stellen fest, dass mangelnde Verhandlungsbereitschaft signifikant auch von strukturellen Komponenten abhängt. Konkret werden fehlende Verfahren, fehlende Mittel und organisatorische Hindernisse im Umfeld des Konfliktes neben den bekannten Problemen mangelnder Motivation und Fertigkeiten als Ursachen gescheiterter Konfliktlösung genannt. Wie auch die Diskursethik postuliert das Harvardkonzept zu einem beachtlichen Teil das Schaffen notwendiger Voraussetzungen, um rationale gegenüber machtbasierten Konfliktlösungsmechanismen zu begünstigen: Da sich die vorliegende Arbeit auf den strukturellen Aspekt von Verhandlungsprozessen konzentriert und demzufolge die Voraussetzung rationaler Konfliktlösung untersucht, eignet sich das Harvardkonzept als Quelle empirischer Erkenntnisse.

  1. „Richten Sie das Augenmerk auf die Interessen der Konfliktparteien."
  2. „Bauen Sie ‘Loop-backs’ an den Verhandlungstisch ein."
  3. „Sorgen Sie für kostengünstige Massnahmen zur Unterstützung der Rechts- bzw. Machtpositionen."
  4. „Bauen Sie Beratungen vorher, Feedbacks nachher ein."
  5. „Ordnen Sie die Strategien in der Reihenfolge niedrige Kosten - hohe Kosten an."
  6. „Achten Sie auf die nötige Motivation, ausreichende Fertigkeiten und Mittel."

Wie in den Fussnoten aufgeführt nennen die Autoren eine ganze Reihe struktureller Mechanismen, welche die rationale Konfliktlösung unterstützen können. Der Übersicht halber werden die strukturellen Massnahmen der Harvard Regeln tabellarisch nochmals zusammengefasst:

  1. Mehrstufige Verhandlungsprozesse; Abkühlungsphasen
  2. Öffentliche Anlaufstellen oder Anlaufpersonen (Ombudspersonen)
  3. Foren für Informationsaustausch und Entscheidungsführung
  4. Offene Informationspolitik und effiziente Informationsverfahren
  5. Anonymität zur Verhinderung von Vergeltungsmassnahmen
  6. Schlichtungsverfahren
  7. Gerichtsverfahren
  8. Drittinterventionen in den Kommunikationsprozess
  9. Wahl der Entscheidungsträger

Diese strukturellen Massnahmen sind nach Ansicht der Autoren im allgemeinen geeignet, Verhandlungsprozesse vernünftiger zu gestalten. Da sich die vorliegende Arbeit auf den strukturellen Aspekt der Umsetzung diskursethischer Postulate beschränkt, können die im Harvardkonzept erarbeiteten strukturellen Massnahmen zur Umsetzung ratinaler Kommunikation in der Unternehmung verwendet werden. Denn zentrales Anliegen der Diskursethik ist es, Argumentationsprozesse rational, also vernünftig abzuhalten. Selbstverständlich dürfen sich die Umsetzungsbemühungen auf diese Prinzipien nicht beschränken, sondern müssen sich in letzter Instanz an den Regeln des praktischen Diskurses orientieren. Es ist daher später bei der Definition der Prinzipien rationaler Kommunikation auf diese Punkte zurückzukommen.

Das zweite Gebiet, das sich auf konkreter Ebene mit der Frage erfolgreicher Kommunikationsprozesse auseinandergesetzt hat, ist die Gruppentheorie, die Entscheidungsprozesse in kleinen Gruppen erforscht. Irving L. Janis hat bekannte politische Entscheidungsprozesse im Hinblick auf die Fragestellung untersucht, welche Elemente eine erfolgreiche Entscheidungsfindung begünstigen. Erfolgreiche Entscheidungen sind solche, mit denen die Entscheidungsträger leben können: „Our five-stage sequence was derived mainly from observations of the way people arrive at carefully worked-out decisions they are able to live with." Eine der ersten Erkenntnisse bestand in der für den Ökonomen überraschenden Einsicht, dass Entscheidungen nicht auf einer reinen Nutzenmaximierungsstrategie basieren, sondern sich von einer sogenannten Befriedigungsstrategie leiten lassen („satisficing strategy"): Eine befriedigende Lösung, die auch die nicht-messbaren relevanten Aspekte erfüllt, wird dem theoretischen Optimum oder Maximum in der Praxis vorgezogen. Um die befriedigende Lösung zu finden, werden vorhandene (nicht alle!) Alternativen mit dem IST-Zustand oder der Primärvariante verglichen. Schliesst eine vorhandene Alternative besser ab, dann wird sie umgesetzt. Es spielt dabei keine Rolle, ob sämtliche Alternativen untersucht worden sind. Befriedigend ist eine Lösung bereits dann, wenn sie eine feststellbare Verbesserung gegenüber dem IST-Zustand bedeutet. Gerade bei verteilter Macht und Interessenkonflikten erweist sich ein solches Entscheidungsverfahren als die beste, wenn nicht einzig mögliche Lösung.

Solche Entscheidungen stehen im Gegensatz zu Entscheidungen, die aufgrund des Groupthink-Phänomens entstanden sind. Bei Groupthink handelt es sich um ein in Gruppen zeitweise zu beobachtendes Phänomen, das die befriedigende und damit erfolgreiche Entscheidungsfindung stark beeinträchtigt. Groupthink entsteht bei starkem Gruppenzusammenhalt, bei Isolation der Entscheidungsgruppe von externen Urteilen und bei einem starken Gruppenleiter, der offen die von ihm bevorzugte Lösung kommuniziert.

Dabei treten die folgenden Symptome auf:

  1. Illusion der Unverletzbarkeit bei allen Mitgliedern (verbreiteter Optimismus).
  2. Kollektive Anstrengung, die Entscheidung zu rationalisieren.
  3. Unhinterfragte Überzeugung der Gruppenmoral.
  4. Stereotypisierung des Feindes als amoralisch, schwach, schlecht und dumm, so dass er nicht ernst zu nehmen ist.
  5. Druck auf Mitglieder, die Zweifel äussern.
  6. Annahme, dass loyale Mitglieder keine gegenteilige Meinung vertreten.
  7. Selbstzensur in bezug auf den Gruppenkonsens.
  8. Stillschweigen wird als Zustimmung interpretiert.
  9. Vertrauensleute, welche die Gruppenentscheidung unterstützen und tragen.

Diese Symptome führen zu den folgenden negativen Auswirkungen:

  1. Wenige Alternativen werden erarbeitet.
  2. Keine Wiedererwägung der Alternativen.
  3. Rückweisung von Expertenmeinungen.
  4. Rückweisung von nicht konfirmierenden Information.
  5. Keine Alternativpläne werden erarbeitet.
  6. Keine Berücksichtigung der Folgen.

Gemäss Janis kann Groupthink mit folgenden teilweise strukturellen Massnahmen verhindert werden:

  1. Ständige Aufforderung des Gruppenleiters, kritisch und kontrovers zu argumentieren.
  2. Der Gruppenleiter soll sich mit eigenen Urteilen möglichst zurückhalten und unparteiisch sein.
  3. Zwei oder drei Gruppen formieren, die unabhängig an der gleichen Fragestellung arbeiten.
  4. Von Zeit zu Zeit Untergruppen mit anderen Gruppenleitern bilden, um die Implementation des Entscheidungsprozesses zu überwachen.
  5. Jedes Mitglied muss den Gesprächsstand mit Aussenstehenden in regelmässigen Abständen besprechen und deren Reaktionen zurückmelden.
  6. Externe Experten sollten zur Sitzung eingeladen werden und die Aufgabe haben, die Sitzung zu kritisieren.
  7. Mindestens ein Mitglied muss jeweils die Gegenseite einnehmen.
  8. Wenn die Entscheidung eine konkurrierende Firma betrifft, sollte ein erheblicher Zeitblock, unter Umständen eine ganze Sitzung dazu verwendet werden, die Reaktionen des Gegners zu studieren und alternative Reaktionsszenarios des Gegners zu entwerfen.
  9. Nach der Vorentscheidung sollte jedes Mitglied in einer zweiten Sitzung die Möglichkeit haben, seine Zweifel voll auszuformulieren, so dass die Gesamtlösung nochmals gesamthaft in Frage gestellt wird.

Groupthink analysiert demnach den Entscheidungsprozess in Gruppen, wobei die Fragestellung derjenigen kommunikativ rationaler Entscheidungsprozesse sehr ähnlich ist. Wie bei der Diskursethik sucht auch die Groupthink-Theorie nach Entscheidungen, die von allen akzeptiert werden können (siehe oben). In diesem Sinn besteht eine partielle Ähnlichkeit zum Diskursprozess. Darüber hinaus erweisen sich die Erkenntnisse aus Groupthink in der vorliegenden Arbeit als sehr wertvoll, da sie auf einfachen, strukturellen Massnahmen aufbauen.

Unabhängig von der Groupthink-Forschung hat die allgemeine Organisationsforschung unter Bezugnahme auf Weick die Frage untersucht, wie staatspolitische Fehlentscheide mit generellen Strukturprinzipien verhindert werden können. Entsprechende Untersuchungen sind unter dem Begriff zuverlässige Organisationsgestaltung („reliable systems") publiziert worden. Das Ziel zuverlässig gestalteter Organisationen (reliable designed systems) ist eine höhere Sicherheit bei unverändertem individuellem Verhalten: „The beauty of a reliably designed system is that although individuals and subunits may pursue the narrow self-interests, the system will incorporate these diverse interests in a process of accommodation and compromise with other represented interests." Damit lässt sich wiederum eine Analogie zur vorliegenden Problemstellung herstellen. Die Theorien zur zuverlässigen Strukturgestaltung möchten egoistisches Individualverhalten in eine gruppenspezifisch rationale Richtung bewegen, ohne das Individuum zusätzlich mit moralischen Appellen belasten zu müssen. In diesem Sinne kommen die Autoren zum Schluss: „The discussion of reliability as a property of the structure of ethical organizations embraces these and other issues within a single theoretical framework."

Um das gewünschte Resultat zu erhalten, verändern die Autoren zwei grundsätzliche organisatorische Variablen. Es sind dies einerseits die systemspezifische Varietät (Repräsentation der Interessen) und andererseits die strukturelle Redundanz (Anzahl redundanter Prozesse). Durch die Beeinflussung dieser beiden Variablen kann zwischen hoher Zuverlässigkeit und hoher Systemeffizienz gewählt werden. Es steht der Unternehmensführung gemäss dieser Theorie frei, kostengünstig oder zuverlässig zu produzieren. Möchte sie lieber kostengünstig produzieren, dann sind Varietät und Redundanz zu senken. Ist sie hingegen an einer zuverlässigen Produktion interessiert, dann sind Varietät und Redundanz zu erhöhen. Dabei ist zu beachten, dass der Begriff „zuverlässig" im Sinne von „der Umwelt und den Märkten angepasst" zu verstehen ist. Zuverlässig bedeutet damit im betriebswirtschaftlichen Sinne effektiv und kostengünstig bedeutet effizient.

Relativiert wird der grundsätzliche Zusammenhang zwischen Zuverlässigkeit und Effizienz über die Variablen Varietät und Redundanz in sozialen Systemen nur durch den Informationsfeedback und das Freeriderproblem. Durch Informationsrückkoppelungen können die Sicherheitsgewinne aus Redundanz und Varietät wieder rückgängig gemacht werden. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn sich redundante Instanzen miteinander absprechen. Das Gleiche gilt für den Fall, dass eine redundante Stelle ihrer Funktion nicht nachkommt, weil sie weiss, dass ihre Funktion nur im Ausnahmefall für das Zustandekommen der Gesamtproduktion verantwortlich ist. Auch eine hohe Varietät ist kein Garant für hohe Zuverlässigkeit. Gerade die Kollusionsgefahr in deutschen Aufsichtsräten zeigt, wie pluralistisch zusammengesetzte Organe (hohe Varietät) trotz allem die Aufgabe der Umfeldrepräsentation nicht erfüllen können. Trotz dieser Beschränkungen besteht ein grundsätzlicher Zusammenhang zwischen Systemvarietät, Systemredundanz und Systemzuverlässigkeit.

Die Systemvarietät lässt sich erhöhen, indem Entscheidungsinstanzen repräsentativ zusammengesetzt sind, um die reale Vielfalt der Umwelt adäquat unternehmensintern abzubilden. Der Zuverlässigkeitsgewinn hoher Varietät besteht in der Übereinstimmung interner Varietät mit externer Varietät, was zu mehr umfeldgerechtem Handeln verhilft. Je besser die interne Varietät mit der externen übereinstimmt, desto wahrscheinlicher ist das den Umfeldbedingungen angepasste organisatorische Verhalten. Dadurch erhöht sich die Zuverlässigkeit der Organisation und die Wahrscheinlichkeit der Berücksichtigung aller betroffenen Interessen. Wiederum wird die Parallele zur Diskursethik sichtbar. Zur Gestaltung zuverlässiger Organisationen empfehlen die Autoren:

  1. Individuen mit breitem Erfahrungshintergrund einsetzen oder Gruppen breit gestreut zusammenstellen.
  2. Devil’s Advocats einsetzen, die ständig kritisieren und damit neue Perspektiven fördern.
  3. Topmanager ohne Portfolio einsetzen, die funktionenübergreifende Aspekte zu berücksichtigen haben.
  4. Rotationsprinzip bei Führungseliten einführen, damit die Perspektive der Führung erweitert wird.
  5. Personelle Trennung von Funktions- und Managementrollen, um Interrollenkonflikte zu vermeiden. So wird die Bedeutung von Unternehmenszielen gegenüber den spezifischen Funktions- und Fachzielen gestärkt.

Die Systemredundanz lässt sich erhöhen, indem Entscheidungsprozesse doppelt oder überlappend durchgeführt werden. Doppelte Prozesse sind solche, die gleiche Funktionen ausüben, überlappende Prozesse sind solche, die sich einige aber nicht alle Funktionen teilen. Umgesetzt werden können doppelte und überlappende Prozesse durch folgende Massnahmen:

  1. Linien- und Stabsstellen organisatorisch trennen.
  2. Mehrere und überlappende Stabsstellen (Mehrkammernsysteme) einführen.
  3. Linien- und Stabstellen mit der Aufgabe der Betreuung externer Anspruchsgruppen beauftragen.
  4. Einführung ethischer Kontrolle durch Ombudspersonen („stakeholder managers") oder unabhängige Ausschüsse mit umfassendem Informationszugang.
  5. Mehrperiodensysteme: Die gleiche Entscheidung wird in zwei verschiedenen Perioden diskutiert und verabschiedet. Nur wenn sich die Resultate decken, ist die Entscheidung umzusetzen.

Nach der vertieften Diskussion der als relevant erachteten Theorien ist es angebracht, die verschiedenen Anliegen rationaler Kommunikation in Form von allgemeinen Grundsätzen, den Strukturprinzipien kommunikativer Rationalisierung, auszuformulieren. Diese Synthese ist nicht als vollständig oder einzeln umzusetzendes Postulat zu verstehen, sondern als eine Liste von Massstäben und Orientierungsgrössen, die bei der kommunikativ rationalen Beurteilung struktureller Massnahmen in der Unternehmung helfen können. In diesem Sinne ist zu postulieren:

Die Strukturprinzipien kommunikativer Rationalisierung sind Orientierungsgrössen für die kommunikativ rationale Beurteilung struktureller Massnahmen. Sie sind weder einzeln noch zusammen in der Praxis vollständig realisierbar, sondern liefern einen Massstab zur normativ-ethischen oder kommunikativ-rationalen Kritik konkreter Reorganisationsvorschläge.

Die nun folgende Aufzählung beginnt mit dem Legitimitäts- oder Demokratieprinzip, das kein gewaltenteiliges Grundanliegen verwirklicht, sondern als generelle Orientierungsgrösse diskursethisch legitimer Entscheidungsfindung zu verstehen ist. Sämtliche danach folgenden Strukturprinzipien mit gewaltenteiligen Anliegen sind auf das Legitimitätsprinzip auszurichten.

Legitim sind Entscheidungen dann, wenn sie möglichst unter allen Betroffenen in einem möglichst rationalen Diskurs zustande kommen.

Inhaltlich orientert sich das Legitimitätsprinzip, bezogen auf politisch-ökonomische Probleme, an der regulativen Idee sozialökonomischer Rationalität: „Als sozialökonomisch rational kann jede Handlung oder jede Institution gelten, die freie und mündige Bürger in der vernunftgeleiteten politisch-ökonomischen Verständigung unter allen Betroffenen als legitime Wertschöpfung bestimmt haben (könnten)." Damit fordert das Legitimitätsprinzip auch Einstellungserwartungen und ist somit ein Postulat an den Unternehmer und alle betroffenen Diskursteilnehmer. Das Legitimitätsprinzip ist damit das Oberprinzip oder die regulative Leitidee für die nachfolgenden Strukturprinzipien kommunikativer Rationalisierung. Es ist nur in diesem Sinne ein Prinzip der Gewaltenteilung. Im engeren Sinne handelt es sich um das eigentliche Demokratieprinzip schlechthin, das direkt aus der Diskursethik abgeleitet werden kann.

Rationalitätskriterien fordert Peter Ulrich im Rahmen seines grundlagenkritischen Ansatzes und der kritischen Verantwortungsethik [*] und im Rahmen von konkreten Kompromissbedingungen aufgrund praktischer Restriktionen [*]. Auch die Gruppentheorie formuliert einige wenige Verhaltenspostulate zur Erhöhung der Rationalität in Entscheidungsprozessen [*]. Demgegenüber macht Seiler darauf aufmerksam, dass bereits die Tatsache, dass diskutiert wird, schon ein Rationalitätskriterium an sich ist, das im übrigen stark gewaltenteilig wirkt [*]. Selbst Habermas sucht Verfahrensregeln, ohne jedoch genauer zu werden, welche Regeln die Rationalität des Diskurses begünstigen. Im Hinblick auf die vorliegende Arbeit können sämtliche hier postulierten Strukturprinzipien als Verfahrensregeln zur Stärkung der Vernunft in Entscheidungsprozessen interpretiert werden.

Entscheidungsprozesse sowie die vorgelagerten und nachgelagerten Prozesse sind in institutionalisierte Organe einzubinden.

Konkrete öffentliche Anlaufstellen oder Anlaufpersonen und Foren für den Informationsaustausch und die Entscheidungsfindung verlangen die Verhandlungstheorien im Rahmen des Harvardkonzeptes [*], die Theorie gewaltenteiliger Anliegen durch die Forderung der Rechtsstaatlichkeit [*], die Diskursethik gemäss der neusten Publikation von Habermas [*], der grundlagenkritische Ansatz von Peter Ulrich [*] und allgemeine Vertreter der Unternehmensverfassungsdebatte [*]. Die neuere Diskurstheorie verlangt die Schriftlichkeit [*], die allgemeine Form [*] und das Prinzip der Nichtrückwirkung [*]. Den Durchgriff auf das reale Handeln sichert die unabhängige [Unabhängigkeits- und Kontrollprinzip, *] richterliche Instanz [Rechtsschutzprinzip, *] und andererseits das von Habermas geforderte Prinzip der Gesetzmässigkeit des Richters [*] und der Verwaltung [*], das hier unter das Legalitäts- oder Gesetzmässigkeitsprinzip [*] zu subsumieren ist. Dabei ist praktischerweise zu beachten, dass die Institutionen die wirklichen Entscheidungsmechanismen widerspiegeln.

      3.2.3 Repräsentations- oder Varietätsprinzip

Die von einer Entscheidung Betroffenen müssen in den Organen möglichst repräsentativ vertreten sein.

Das Ideal der Demokratietheorie [*], der Diskurstheorie [*, *] und der grundlagenkritischen Wirtschaftsethik [*] ist die physische Anwesenheit aller Betroffenen. Weil praktische Restriktionen eine derart ideale Zusammensetzung meist verhindern, fordern sämtliche Ansätze [*f.] die allgemeine Wahl von Repräsentanten in Organe [Institutionalisierungsprinzip, *]. Die absolut notwendigen Voraussetzungen für die diskursethisch legitime Vertretung der Interessen sind periodische Wahlen [*] und öffentliche Beschlüsse [Öffentlichkeitsprinzip, *]. Als Hilfsmittel zur Sicherstellung der Varietät werden Kontrollrechte [*], Abberufungsrechte [*], Expertenausschüsse [*, *] und Expertenmeinungen [*, *] sowie Devil’s Advocates [  *] hauptsächlich von den Verhandlungstheoretikern empfohlen. Auch kann die Organisation die rationale Repräsentation der Interessen begünstigen, was selbst von Habermas unterstützt wird [*]. Ferner begünstigen das Öffentlichkeitsprinzip [*], das Mehrheits- oder Kompromissprinzip [*] und das Unabhängigkeitsprinzip [*] das Repräsentations- und Varietätsprinzip. Die von Diskurs- [*] und Demokratietheorie [*] geforderte Gleichverteilung der Macht im Entscheidungsprozess kann allerdings erst durch die geeignete Kombination der hier vorgeschlagenen Strukturprinzipien erreicht werden.

Die Entscheide der Organe werden durch Mehrheitsbeschluss gefällt, wobei das Reformprinzip bei allen Vorlagen einzuhalten ist.

Kompromisse im Sinn von einfachen oder qualifizierten Mehrheitsentscheiden sind im Rahmen der Diskursethik, unter der Bedingung, dass Minderheiten genügend geschützt sind [ *], die Einheit der Materie gewährleistet ist [*] und die Entscheide prinzipiell reformierbar sind [Reformprinzip, *] zulässig und legitim [*,  *]. Peter Ulrich knüpft rationale Kompromisse darüber hinaus an eine Reihe von Rationalitätskriterien [*]. Kompromisse werden aber auch in der Verhandlungstheorie von Herb Bisno gefordert und vertragen sich damit allgemein mit den Prinzipien rationaler Verhandlungen [*]. Das Mehrheitsprinzip an sich sagt nichts über die Notwendigkeit qualifizierter Mehrheiten für spezielle Entscheide. Entsprechende Regeln werden erst im dritten Teil besprochen.

Entscheide sowie die dafür notwendigen vorgelagerten und nachgelagerten Prozesse sind öffentlich.

Das Öffentlichkeitsprinzip wird innerhalb allgemeiner Abhandlungen über die Staatsdemokratie für sämtliche Bereiche der öffentlichen Verwaltung und insbesondere für Legislative, Exekutive und Judikative gefordert [*]. Daneben wird das Öffentlichkeitsprinzip von Jürgen Habermas für die Rechtssicherheit [*], für die Umsetzung der Volkssouveränität [*] und für die Garantie des individuellen Rechtsschutzes als notwendig erachtet [*]. Im Rahmen des Harvardkonzeptes ist das Öffentlichkeitsprinzip Grundlage der postulierten offenen Informationspolitik und der Idee effizienter Informationsverfahren [*]. Daneben kommt es im Hinblick auf die Forderung von Foren für Informationsaustausch und Entscheidungsführung zur Geltung [*]. Für die Theorie gewaltenteiliger Anliegen schliesslich ist das Öffentlichkeitsprinzip sogar ein zentrales Anliegen [*], das den Aufbau von Macht bei den externen Betroffenen erst ermöglicht.

Organe argumentieren rational und entscheiden unabhängig von Machtstrukturen ausserhalb der Organe.

Der Kontrollaspekt des Unabhängigkeitsprinzips besteht aus folgenden Teilprinzipien:

Organe kontrollieren sich gegenseitig nach dem Prinzip der „Checks and Balances".

Die Personalunion in verschiedenen Organen ist möglichst zu vermeiden.

              Strukturprinzip 6a: Aspekte des Unabhängigkeits- und Kontrollprinzips in bezug auf „Checks and Balances" und auf das Verbot der Personalunion

Im Rahmen der Diskurstheorie des Rechts verlangt Habermas die systematische Trennung zwischen Normfindung und Normanwendung. Insbesondere sind die Gerichte unabhängig auszugestalten [*]. In diesem Sinne müssen Gerichte unabhängig von der Verwaltung, die Verwaltung unabhängig vom Gesetzgeber [ausser Legalitätsprinzip, *] und der Gesetzgeber wiederum unabhängig von der Verwaltung sein. Die Theorien gewaltenteiliger Anliegen fordern als zentralen Inhalt die Funktionentrennung und die Unabhängigkeit getrennter Funktionen [*]. Um dies zu gewährleisten, ist die Personalunion zu vermeiden [*] und die finanziellen Ressourcen sind möglichst gleichmässig zu verteilen [Ressourcengleichheitsprinzip, *].

Individuelle und institutionelle Rechte der Unternehmensverfassung und geltende Normen und allgemeine Beschlüsse der Normsetzungsinstanz sind durch spezielle Organe zu gewährleisten.

Einen individuellen Rechtsschutz verlangt Habermas explizit im Rahmen der vier Prinzipien des Rechtsstaates [*]. Der Rechtsschutz gewährleistet eine an der Rationalität orientierte Auslegung der Normen sowie die in der Praxis notwendige Durchsetzbarkeit. Aufgrund der Einsicht in die Effizienzvorteile einer gerichtlichen Konfliktlösung gegenüber einer machtbasierten Lösung verlangt auch das Harvardkonzept kostengünstige Schlichtungsverfahren und quasi-richterliche Mechanismen [*]. Auf diese Weise können Vergeltungsmassnahmen verhindert und die Normsetzungsinstanz an Rationalitätskriterien gebunden werden. So nimmt der institutionalisierte Rechtsschutz auch Funktionen der „Checks and Balances" wahr [*], die im übrigen auch vom Kontrollprinzip gefordert werden [*].

      3.2.8 Legalitäts- oder Gesetzmässigkeitsprinzip

Alle normativen Organe und das gesamte strategische und operative Management sind an die Beschlüsse der Normsetzungsinstanz gebunden.

Die Bindung der anwendenden und ausführenden Instanzen an die Beschlüsse der Normsetzungsinstanz fordert die Theorie gewaltenteiliger Anliegen durch das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit [*], die Diskursethik gemäss der neusten Publikation von Habermas [*], der grundlagenkritische Ansatz von Peter Ulrich [*] und allgemeine Vertreter der Unternehmensverfassungslehre [*]. Den Durchgriff auf das reale Handeln sichert die unabhängige [Unabhängigkeits- und Kontrollprinzip, *] richterliche Instanz [Rechtsschutzprinzip, *] und anderseits das von Habermas geforderte Prinzip der Gesetzmässigkeit des Richters [*] und der Verwaltung [*].

Diskursteilnehmer besitzen eine vergleichbare finanzielle und personelle Ressourcenausstattung innerhalb und ausserhalb der Diskurse.

Aufgrund der Tatsache, dass Eigentum in realen Diskursen auf Betriebsebene eine zentrale Rolle spielt [  *], und unter Berücksichtigung der zentralen Rolle von ressourcenbasierten Machtquellen [*] ist es notwendig, die Ressourcen gleichmässig auf die Diskursteilnehmer zu verteilen. Entsprechende Forderungen lassen sich aus der Demokratietheorie und insbesondere der Theorie gewaltenteiliger Anliegen ableiten [*]. Faktisch bedeutet diese Forderung das Postulat zu mitarbeitereigenen Betrieben und zu innerbetrieblichem Lohn- und Spesenausgleich. Diese kommunikative Forderung steht damit zur systemischen Forderung der leistungsorientierten Entlöhnung im Widerspruch. Wiederum zeigt sich die Notwendigkeit praktischer Lösungen, da die Forderungen aus kommunikativer und systemischer Vernunft theoretisch nicht aufgelöst werden können.

Jede Instanz muss mit der im System grösstmöglichen Autonomie ausgestattet werden. Kompetenzeinschränkungen sind ausschliesslich im Hinblick auf Probleme möglich, die nur auf oberer Ebene gelöst werden können.

Das Subsidiaritätsprinzip, das sich mit dem Autonomieprinzip der Demokratietheorie deckt [*], wird von Peter Ulrich im grundlagenkritischen Ansatz [*, *] und von der allgemeinen Demokratietheorie gefordert [*]. Leider ist die Substanz des Subsidiaritätsprinzips nur beschränkt, da es zu stark von der Beurteilung der nächsthöheren Instanz abhängt. Es wird demnach in der Literatur oft erwähnt und findet trotzdem nur wenig praktische Anwendung. Auch das vorliegende Konzept vermag keine griffigen Institutionalisierungsvorschläge zur Umsetzung des Subsidiaritätsprinzips zu leisten. Es ist sogar darauf zu verweisen, dass das Subsidiaritätsprinzip, ähnlich dem Föderalismusprinzip auf Staatsebene, zu Intransparenzen und Demokratieverlust führen kann. Es weist aber zumindest darauf hin, dass die Strukturprinzipien nicht als ideale Zielgrössen zu verstehen sind, sondern als die ständige Aufforderung, die systemische und kommunikative Vernunft in der Tat einzusetzen.

      3.2.11 Redundanzprinzip

Im Verfahren der Organentscheidungen sowie der Anwendungsbeschlüsse ist sicherzustellen, dass deren Ergebnisse und Auswirkungen einer gleichzeitigen oder zeitlich verschobenen Überprüfung durch dasselbe Organ unterliegen.

Das Redundanzprinzip wird im Rahmen der Diskurstheorie und der Demokratietheorie nicht explizit formuliert, obwohl bei der praktischen Umsetzung in beiden Gebieten mit Redundanzmethoden gearbeitet wird. Hingegen fordert Groupthink das Einberufen mehrerer Gruppen [*], einer zweiten Entscheidungsrunde [*] oder die Einberufung eines Devil’s Advocates [*], um die Rationalität eines Gruppenprozesses zu erhöhen. Auch das Harvardkonzept meint mit mehrstufigen Verhandlungsprozessen einen Qualitätsfortschritt zu ermöglichen [*]. Die Theorie zuverlässiger Systemgestaltung macht dabei die am weitesten gehenden Untersuchungen und fordert die Trennung von Linie und Stab [*], Mehrkammernsysteme [*], Mehrperiodensysteme [*] und die Beauftragung von sowohl Linie als auch Stabstelle, sich mit externen Anspruchsgruppen zu befassen [*]. Das Redundanzprinzip wird zudem durch das Repräsentations- oder Varietätsprinzip [*], Öffentlichkeitsprinzip [*] und teilweise das Unabhängigkeits- und Kontrollprinzip [*] verwirklicht.

Jede Entscheidung ist prinzipiell reformierbar. Es dürfen keine irreversiblen Entscheidungen getroffen werden.

Aufgrund der einfachen Tatsache, dass ein Konsens in der Praxis weder unter allen Betroffenen zustande kommen kann, noch je definitive Gewissheit über seine rationale Begründbarkeit besteht, muss jeder Beschluss prinzipiell umgestossen werden können [*]. Es sei nur schon auf die grundsätzliche Abwesenheit zukünftiger Generationen und die Tatsache beschränkter Rationalität verwiesen, um die Notwendigkeit des Reformprinzips diskursethisch zu begründen. Erst durch die prinzipielle Reformierbarkeit von Beschlüssen sind Mehrheitsentscheide und Kompromisse diskursethisch zulässig [*].

Das Reformprinzip begründet auch die Notwendigkeit eines modularen Aufbaus diskursethischer Strukturen, da ein Grossteil der Strukturen reformierbar sein muss. Ohne Modularität wäre die Reformierbarkeit struktureller Massnahmen nicht möglich, was als eine Schwäche des Modells des kooperativen Diskurses zu bezeichnen ist [*].

  
Einführung in die Ethik.
von Peter Fischer
Siehe auch:
Der Begriff der Moral. Eine Einführung in di...
Einführung in die Ethik
Einführung in die Allgemeine Ethik
Warum überhaupt moralisch sein?
Politische Ethik: Eine Einführung (Uni-Taschenb...
Lesebuch zur Ethik: Philosophische Texte
von de...
 
   
 
     

Zurück zu Themenseiten:
ScientificPublication.com/Startseite/Wissenschaft
ScientificPublication.com/Startseite

Das Setzen von Verweisen (Links) auf diese Seite ist gestattet und bedarf keine vorherige Absprache.
   
  Startseite  |  english  |  Bookmark setzen  |  Webseite weiterempfehlen  |  Copyright ©  |  Impressum